Der rechte Arm dagegen war nicht weit vom Oberkörper entfernt und auch nicht in einer unnatürlichen Position, denn der Wolfsburger bewegte ihn zum Boden, um sich abzustützen, als es zum Ballkontakt kam. Es sprach deshalb viel dafür, das Handspiel nicht als strafbar zu bewerten und die Strafstoßentscheidung zu revidieren, zumal man van de Ven auch keine Absicht unterstellen konnte.
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Ein Vergehen von Tapsoba war in den Fernsehbildern jedenfalls nicht auszumachen. Zwar hatte der Verteidiger den Ball verfehlt, der seinem Kontrahenten zuvor ein Stück versprungen war, doch auch Nmecha war beim Versuch, ihn mit dem „langen“ Bein erneut zu spielen, erfolglos geblieben. Weiterspielen wäre letztlich die beste Entscheidung gewesen, für einen Elfmeter gab es kein wirklich valides Argument.
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Dass es eine Gelbe Karte gab, war ebenfalls richtig - allerdings zeigte sie der Unparteiische irrtümlich dem falschen Spieler, nämlich nicht Agu, sondern Lee Buchanan. Ein Fauxpas, der sich hätte korrigieren lassen, wenn der VAR interveniert hätte. Dazu wäre er berechtigt und verpflichtet gewesen, denn die Spielerverwechslung bei einer persönlichen Strafe gehört zu den Eingriffsgründen.
Sowas?