Also im Grunde ist das alles nicht so kompliziert. Das Ganze ist ein Auflösungsvertrag, indem bestimmte Bedingungen formuliert wurden. Es ist bereits klar, dass er bei Kiel bleibt und Bayern legt hier keine Steine in den Weg, sondern lässt ihn ablösefrei ziehen, wodurch erstmal nur Kiel profitiert (und der Spieler natürlich). Als Entgegenkommen muss Kiel dafür dann aber einen Prozentsatz an Bayern abdrücken, sofern Kiel Arp weiterverkaufen sollte.
Im Grunde kannst du dir das so denken:
Der Auslösungsvertrag zwischen Bayern und Arp tritt nur in Kraft (mit der Folge der Vertragsauflösung), sofern Kiel die Vereinbarung akzeptiert (aufschiebende Bedingung). Das haben sie getan. In der Folge bleibt Arp Spieler von Kiel und diese akzeptieren die Bedingungen vom FCB. Das ist im Grunde das Grundgerüst. Arp ist nur vertragslos, sofern die Bedingungen eintreten, die Bayern gestellt hat. Und ehrlicherweise ist er gar nicht wirklich vertragslos, weil er ja bei Kiel unter Vertrag genommen wird (denn sonst wäre die Vereinbarung zwischen Bayern und Kiel ja sinnfrei). Arp ist also kurzfristig „vertragslos“, bis er bei Kiel einen neuen Vertrag unterschreibt - sofern er das nicht schon getan hat.