Das ist mir deutlich zu verkürzt dargestellt von dir. Das war ein einstweiliges Verfügungsverfahren.
Natürlich beanstandet das Gericht den Artikel inhaltlich nicht vertieft (§ 920 ZPO).
Das ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, sofern es überhaupt eins gibt.
Nicht umsonst steht in den Gründen überall „vermeintlich“ und „angeblich“
Du bist doch auch Jurist oder nicht?
Das Gericht wirft dem Spiegel aber schon durch die Blume vor schlampig gearbeitet zu haben und journalistische Standards verletzt zu haben.
Man hat Moukoko bewusst die neuen Rechercheergebnisse aus seinem Geburtsort vorenthalten, um den Artikel erstmal in die Welt zu setzen.
Wenn die Journalisten ordentlich gearbeitet hätten, wäre der Artikel erstmal gar nicht erschienen.
Es ging halt um Klicks.
Ob die Recherchen inhaltlich zutreffend sind, können wir so zumindest gar nicht wissen.


sgate soll wirklich Nachfolger für ten Hag werden bei United. Tuchel ist wohl raus.