Verletztenrente
Wenn infolge eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufskrankheit körperliche oder geistige Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die VBG im
Anschluss an das Verletztengeld eine Verletztenrente. Die Höhe dieser Rente bemisst sich an
der Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt (MdE).
Einen Anspruch haben versicherte Personen,
wenn
• ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines
Versicherungsfalls,
• über die 26. Woche hinaus und
• um wenigstens 20 Prozent gemindert ist.
Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit
erhalten sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 ihres
Jahresarbeitsverdienstes. Ist die Erwerbsfähigkeit nur teilweise gemindert, erhalten versicherte
Personen eine anteilige Rente, deren Anteil an
der Vollrente dem Prozentsatz der Minderung der
Erwerbsfähigkeit entspricht.
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/rente-29804
profi-sportler bzw. vereine in deutschland sind über die VBG versichert. hierunter auch diverse andere berufsgruppen (z.b. versicherungsbranche). aufgrund der hohen renten für (profi)sportler sind die beiträge für alle anderen bei der VBG versicherten branchen natürlich höher als sie eigl. wären, was ein „riesenproblem“ ist.
d.h. ein sportler mit paar knieproblemen und 20% MDE bekommt dann gerne mal easy seine 2k monatliche rente - 1/2te BL