Hallo, habe eine Vertragsfrage.
Ich habe eine Vertrag im Fitnessstudio am 01.04.2021 abgeschlossen, dieser Vertrag bezieht sich auf die AGBs stand 01.01.2021, dort steht das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt und der Vertrag sich falls keine Kündigung erfolgt sich automatisch/stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
So nun gab es am 01.03.2022 eine Gesetzesänderung für Verträge (Quelle: BMJ | Artikel | Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB? Ab dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln) woraufhin das Fitnessstudio ihre AGBs am 01.03.2022 angepasst hat, in den neuen AGBs steht nun gesetzeskonform das die Kündigungsfrist 1 Monate beträgt und der Vertrag sich falls keine Kündigung erfolgt sich automatisch/stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
So nun hat sich mein Vertrag am 01.04.2022 stillschweigend verlängert wieder um ein Jahr verlängert.
Meine Frage bei dieser stillschweigend Vertragsverlängerung, gelten da weiterhin die AGBs von meinem Vertragsabschluss also Stand 01.01.2020 oder gelten dafür schon die neuen AGBs vom Stand 01.03.2022?