Vertragskündigung - Mobilcom

Hallo zusammen,

habe gestern meinen Vertrag bei Mobilcom gekündigt, der besteht seit 2019.
Habe heute die bestätigung bekommen, dass er zum August 2023 gekündigt wird.

War da nicht mal was, dass man Handyverträge nun monatlich kündigen kann?
Oder vertue ich mich hier?

Danke Euch.

Nur, wenn er sich automatisch verlängert hat nach der Mindestvertragslaufzeit.
Wenn du ihn selbst verlängert hast (z.B. neues Handy, Vertrag gewechselt, etc.), dann gilt die neue Mindestvertragslaufzeit.

Habe ihn 2019 abgeschlossen mit 24 Monaten Laufzeit, die sind jetzt im August vorbei, da wollte ich kündigen.

Oder habe ich da was verpasst?

Die wären ja schon letztes Jahr im August vorbei gewesen.
Einfach mal bei denen Anrufen und auf die Gesetzänderung verweisen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für vor dem 01.12.2021 abgeschlossene Verträge, sofern die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie einbehalten.

Wenn du ihn 2019 abgeschlossen hast, dann sind die 24 Monate schon letztes Jahr vorbei gewesen.

Die Frage ist, hast du später mal was am Vertrag geändert oder ihn verlängert (durch zB neues Handy)?

Wenn nicht, dann kannst du ihn monatlich kündigen.

Hab gerade nochmal gesucht:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172

Aber Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer.

Verstehe ich nicht. Wie passt das mit dem Zitat von oben zusammen?

da steig ich halt echt nicht mehr durch :frowning:

Verstehe ich auch nicht :slight_smile:

Das eine sind Neuverträge, die vorher abgeschlossen sind und das andere Altverträge, die schon über die 24 Monate mindestvertragslaufzeit sind. Im Fall hier müsste gelten, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, da die mindestvertragslaufzeit ja august 2021 ausgelaufen wären.

Außer es wurde eben eigenständig um zwei Jahre verlängert, weil bessere Kondition oder neue Hardware…

Ne, eben nicht.

Focus schreibt auch:

Wer ab 1. März einen neuen Handy-, Festnetz- oder Fitnessstudio-Vertrag abschließt, geht nicht mehr in die automatische Jahres-Verlängerung, sondern kann mit Ende der Laufzeit monatlich kündigen. Die Regelung gilt aber nicht für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden.

FOCUS Online warnt: Lassen Sie Altverträge nicht einfach weiterlaufen, sondern kündigen Sie diese. Für die Altverträge gilt nämlich noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch immer um ein volles Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Oder NDR:

Alte Verträge rechtzeitig kündigen

Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen der alten Rechtslage. Für sie gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss die Kündigung dem Anbieter drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Verbraucher sollten sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, wenn sie ihre Altverträge lösen möchten.

Und es macht ja auch keinen Sinn, dass Altverträge, dessen Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist, anders gehandhabt werden (besser), als Neuverträge, die beispielsweise am 01.01.2022 abgeschlossen wurden und noch die alte Regelung mit 12 Monaten enthalten.

Bin auch bei der Mobilcom, dort hab ich gekündigt und der Vertrag läuft am 1.9 aus, heißt wenn ich über ihre Hotline verlängere, bleib ich immer in dieser alten Regelung?

Puh … keine Ahnung ob das dann als neuer Vertrag gilt, für den die neuen Kündigungsfristen gelten oder ob das eine Verlängerung des Altvertrags ist.

Seems like I’m fucked :frowning:

Hab mal bei der Nummer von meiner Frau geschaut, dort sieht es so aus.

Damals auch über das Telefon verlängert, nach der Laufzeit darf sie jeden Monat kündigen, außer wohl ich verlängere noch mal über das Telefon, dann geht es nicht, vergesse ich aber zu kündigen könnte ich jeden Monat kündigen.

Also wenn jemand bewusst verlängert, hat er weiterhin die Mindestlaufzeit, vergisst er zu kündigen kommt er immer aus dem Vertrag.

Sieht so aus, ja :+1:

Würde mal bei der Verbraucherzentrale anrufen und nachfragen, wie es genau ist.

Hab da in meiner Wut jetzt mal schon eine Böse Email an den Kundenservice geschrieben mit Bezug auf die Gesetze, vllt reicht das ja schon :smiley:

Denke aber, ich werde da den kürzeren ziehen.

Mal auf die Antwort warten, wenn nicht rufe ich mal bei der VZ an

Und bitte dann hier die Antwort posten.

geht klar bo$$

Ich hab mich bisher kaum mit der neuen Vorschrift des § 56 beschäftigt, kann mich aber daran erinnern, dass hier kritisiert wurde, dass der Themenbereich „Altverträge“ weder in der Novelle, noch schlussendlich im Gesetz selbst Beachtung gefunden hat.

Ich gehe demnach stark davon aus, dass für Altverträge, die sich vorm 01.12 automatisch verlängert haben, die neue Regelung nicht gilt, sondern altes Recht Anwendung findet.
Vermutlich betrifft das sogar alle alten Verträge, selbst wenn die automtische Verlängerung z.B. jetzt erst eingreifen würde. Wer da zu spät kündigt wird nochmal im alten Vertrag hängen!
Schlagwort wird hier wohl die Bestandskraft von Verträgen sein, was ehrlicherweise auch Sinn ergibt.

Würde mich aber auch stark interessieren, wie das in der Praxis läuft.