Ich hab mich bisher kaum mit der neuen Vorschrift des § 56 beschäftigt, kann mich aber daran erinnern, dass hier kritisiert wurde, dass der Themenbereich „Altverträge“ weder in der Novelle, noch schlussendlich im Gesetz selbst Beachtung gefunden hat.
Ich gehe demnach stark davon aus, dass für Altverträge, die sich vorm 01.12 automatisch verlängert haben, die neue Regelung nicht gilt, sondern altes Recht Anwendung findet.
Vermutlich betrifft das sogar alle alten Verträge, selbst wenn die automtische Verlängerung z.B. jetzt erst eingreifen würde. Wer da zu spät kündigt wird nochmal im alten Vertrag hängen!
Schlagwort wird hier wohl die Bestandskraft von Verträgen sein, was ehrlicherweise auch Sinn ergibt.
Würde mich aber auch stark interessieren, wie das in der Praxis läuft.