Wer ein Haus oder Geld geschenkt bekommt, muss dafür Steuern bezahlen – die sogenannte Schenkungsteuer. Hierfür gelten großzügige Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Eheleute können sich gegenseitig Vermögen im Wert von 500.000 Euro steuerfrei schenken. Für Geschenke von Eltern an die eigenen Kinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, an Enkelkinder bei 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern bei 20.000 Euro.
190.000€ für Enkel sind doch Schenkungsteuerfrei?
Ah, dann greift das hier aber wohl …
Wollen Erblasser den Pflichtteil umgehen, greifen sie möglicherweise auf Schenkungen zu Lebzeiten zurück – damit soll die Erbmasse und folglich der Pflichtteil verringert werden. Das ist allerdings aufgrund des sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruchs nur bedingt möglich . Dieser bestimmt, dass alle Schenkungen, die bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden, zum Nachlass addiert werden .