Deutsche Politik

normal möchte man, dass die parteien regieren und nicht schon 2 jahre vorher mit wahlkampf anfangen. jetzt wird eine entscheidung getroffen und die soll auch torpediert werden?

dont get it

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In der Verfassung steht nirgendwo „ab der Wahl darf das Parlament keine schwerwiegenden Entscheidungen treffen“.
Sondern es steht drin, dass das alte Parlament bis zur Konstitution des neuen im Amt bleibt.
Ich finde es etwas wild zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht gegen die Verfassung entscheiden sollte

Edit: zumal es ja keine unumkehrbare Entscheidung ist. Ein neues Parlament könnte die Beschlüsse ja auch wieder ändern

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Ich bin zwar auch kein Fan von deren Vorhaben, dennoch muss man @Hanni da zustimmen. Der alte Bundestag ist solange im Amt, bis dieser abgelöst wird. Dafür gibt es Gesetze und Regeln. Und solange können die Parteien solche Dinge machen. Siehe Kosovo Einsatz, welcher auch noch zwischen Wahl und neuem Bundestag am 16. Oktober 1998 beschlossen wurde.

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Hier die Einschätzung vom Verfassungsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz.

Dem Verfassungsrechtler zufolge sei zunächst davon auszugehen, dass der alte Bundestag voll handlungsfähig ist und jeden Beschluss fassen kann. Dennoch verbleibe ein „verfassungsrechtliches Störgefühl“.

Dieses „Störgefühl“ speise sich aus dem Umstand, dass es sich bei den Vorhaben von Union und SPD nicht um Marginalien handele, ordnet Schwarz ein. „Es geht um einen ganz grundsätzlichen weitreichenden Beschluss, der eine unglaubliche Bindungswirkung auch für die Zukunft entfalten wird.“
[…]
Und hier finde ich, ist der neue Bundestag doch deutlich stärker legitimiert und es wäre eine Art verfassungsrechtliche Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem neuen Bundestag, wenn der alte Bundestag sich hier zurückhält“, betont Schwarz.

Er ist nicht der einzige Verfassungsrechtler der ähnliches gesagt hat.


Die Frage ob der alte Bundestag hier noch entscheiden soll wird Karlsruhe klären. Gleichzeitig wird Karlsruhe auch entscheiden ob die kurze Zeit für eine Verfassungsänderung ausreichend ist.
In ähnlichen Fällen hat so etwas das Verfassungsgericht schon kassiert.

Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht glaubt, dass diese Anträge irgendeine Chance hätten, dann könnten sie diese Anträge einfach ablehnen. Bisher habe ich dazu noch nichts gehört.

Mir geht es hier aber eher um das Ergebnis und nicht um Rechtsfragen. Ich will die Schuldenbremse loswerden.
Die 1 % von Militärausgaben, die im Haushalt und in der Schuldenbremse bleiben und der Änderungswunsch von der Grünen, dass das Sondervermögen für die Infrastruktur der „Zusätzlichkeit“ zum Haushalt unterliegt und damit keine laufenden Projekte finanziert werden können, wird weiter einen Spardruck auf den Haushalt ausüben.
Dazu kommen dann noch typische Steuergeschenke der Union von denen vor allem Besserverdiener und Wohlhabende profitieren.

hab das gerade im rj-discord als meine gedanken dazu geschrieben. aber war dann so lang, dass ich dachte, ich kann es auch gleich hier mal posten. nur ein bisschen editiert.

es gibt tatsächlich einen nicht 0%-wahrscheinlichkeits-teil von mir, der glaubt:

merz hat erkannt, dass der zerfall der deutschen infrastruktur [etc.] und unser spar-wahn, so ausgeartet ist, dass die regierung buchstäblich einen „alles wird besser“-knopf hat und er kann ihn drücken.

und er kann dann in 4 oder 8 jahren als erfolgreicher kanzler in rente gehen.

[da selbst der industrieverband (iw köln) 500 milliarden für infrastruktur gefordert hat, ist rückendeckung da]

[…] straßen, bahn, schulen, unis, digitalisierung etc. sind mittlerweile in so einem schlechten zustand, dass sich das wahrscheinlich alles über wachstum (eliminierung von störungen, staus, gewonnene stunden, weniger stress, gesundheit der leute, eliminierung von bottlenecks, bessere bildung der kinder und dann später mitarbeiter, digitalisierung → effizienz etc.) mehr als refinanziert.

wenn du in china bist und überall schon highspeed-bahn etc. hast, kannst du den „mehr infrastruktur für mehr wachstum“-button zwar drücken, aber die schulden wachsen enorm schnell für sehr wenig wachstum, weil niemand die dritte oder vierte bahnstrecke auslastet.

[das wirtschaftswachstum durch nutzlose infrastruktur oder wohnungen, die niemand braucht, verbessert dort nicht wirklich etwas für die menschen und die schulden führen dann irgendwann zu schmerzhaften verzerrungen, abschreibungen und kreditblasen]

hier sind die sachen so verfallen:
deuschland hat [aus meiner sicht] buchstäblich mittlerweile einen „alles wird besser knopf“. und der einzige preis ist, die arbeitgeber und kapitalseite ein bisschen ärgern, weil es die löhne pushed.

kA. ich glaub noch nicht dran, aber ich schließe es auch nicht aus. wird interessant, wie die genauen verhandlungen laufen.

wie es da auch schon steht, ich sag nicht, dass das passiert. dafür widerspricht das eigentlich allem, wofür merz und die union seit jahrzehnten stehen. aber ich schließe es zumindest auch noch nicht aus.

Trotzdem irgendwie wilder Take, dass man hofft eine derartige Investition in unser Land gekippt wird und sich alle weiter verzögert, wo weitere Köche mitwirken.

Warum? Das politische Ziel ist ja nicht erreicht.

einschätzung/meinung interessiert auch nicht, nur ein rechtsurteil ist bindend

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Es wird 'ne Reform der Schuldenbremse doch angegangen, wo die Linken ihr Veto-Recht einlegen können.

Und worauf ist der Steuergeschenke-Teil der Besserverdienden bezogen? Habe keinen Artikel gelesen, aber inwiefern profitieren die Wohlhabenden überproportional?

Unter anderem reden Union und SPD im Sondierungspapier von eine Steuerreform. Sie wollen die „breite Mittelschicht“ entlasten. Ich erwarte da nichts Gutes, besonders wenn man in das Wahlprogramm der Union guckt.

/E:

Ja ne, wenn es keinen echten Druck gibt etwas an der Schuldenbremse gibt, dann wird es da auch keine große Reform geben. Die neue Regierung hat dann ja schon alles was sie bräuchte und könnte sich zurücklehnen.

es weiß halt noch niemand, was genau jetzt der plan der koalition ist.

den restsoli abschaffen wäre z.B. so thema. den haben union & fdp seit ewigkeiten im auge.

das sind ~12,5 milliarden im jahr die fast nur nach ganz ganz oben fließen würden. 91% der solistreichung gingen an die obersten 5% der einkommen. über 60% an das oberste 1%.

Ja, aber hat doch erstmal nichts mit dem Sondervermögen zu tun, or?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU mit ihren Steuermodellen weit kommt. Dass sie auf ihre Wahlversprechen wenig geben, bekommen wir gerade live mit.
Also, entweder Soli oder Einkommenssteuersenkung wird die CDU schon durchbekommen, aber never ever beide Modelle. Da die Einkommenssteuer wenigstens nicht nur die Besserverdienden entlastet, glaube ich eher an das Wahlversprechen

Zum unteren Teil:

War doch zugesagt von der CDU zum Ende des Jahres und wird sich die SPD sicherlich ins Koalitionspapier schreiben lassen, dass die Schuldenbremse angegangen wird.

Ganz grundsätzlich beschränkt die Schuldenbremse die Neuverschuldung auf 0,35 % vom BIP. Das heißt ein Haushalt, also das Budget der BRD, wäre verfassungswidrig wenn er mehr Schulden aufnimmt.

Ein Sondervermögen baut nun eine Parallelstruktur auf die über Schulden finanziert werden kann. Bei einer Parallelstruktur ist nun die Frage was können wir da rein rechnen und was fällt dann aus dem Haushalt. Wenn etwas aus dem Haushalt raus gerechnet werden kann würde es Schulden die sonst gegen die Schuldenbremse gerechnet werden müssten raus nehmen.
Die von den Grünen geforderte „Zusätzlichkeit“ soll verhindern, dass klassische Ausgaben aus dem Haushalt in das Sondervermögen für Infrastruktur fallen können. Ihr Anliegen ist es, dass damit neue Projekte finanziert werden. Das müssen nicht unbedingt neue Straßen, Schienen und Brücken sein, es sollen aber Projekte sein die vorher so nicht im Haushalt vorgesehen wären.
Dieser Wunsch der Grünen ist natürlich nachvollziehbar. Er hat aber den Nachteil, dass die Schuldenbremse auf bestehende Aufgaben des Staats weiterhin einen Spardruck ausübt. Dieser Druck besteht nicht nur als Funktion, sondern auch rhetorisch und erlaubt Konservativen immer bei ungeliebten Aufgaben des Staates sparen zu wollen.

Ähnlich sieht es bei den Rüstungsausgaben aus. Die Idee ist es die Rüstungsausgaben aus der Schuldenbremse zu nehmen. Damit würde man natürlich den Haushalt entlasten und müsste Rüstung nicht gegen andere Staatsausgaben aufrechnen.
Hier hat man sich aber für einen Mechanismus entschieden, dass 1 % vom BIP der Rüstungsausgaben weiterhin in der Schuldenbremse sind. Nur Ausgaben über 1 % vom BIP fallen nicht mehr in die Schuldenbremse.

Statt die Schuldenbremse abzuschaffen oder sinnvoll zu reformieren hält man sie am Leben. Auch wenn Ökonomen von ganz Links bis ganz Rechts sich mittlerweile einig sind, dass diese Schuldenbremse nur kontraproduktiv ist will man sie aus ideologischen und taktischen Gründen behalten.

Die Union macht typischerweise Klientelpolitik für Besserverdiener, Hausbesitzer, Vermieter und Wohlhabende. Wir können davon aus gehen, dass diese Gruppen von der GroKo profitieren werden. So war es auch in Analysen der Wahlprogramme zu sehen.

Der Haushalt wird natürlich auch dadurch entlastet wenn der Staat mehr Einnahmen macht. Sinken Steuereinnahmen muss dieses Defizit im Haushalt entweder über Schulden oder durch Einsparungen ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse ist die Aufnahme von neuen Schulden nur begrenzt möglich. Es bleiben dann also nur Kürzungen und die werden wir dann eher bei Sozialem und Klima sehen.
Themen denen die Union ideologisch sowieso nicht zugeneigt sind.

Und zum letzten Punkt: Natürlich schreiben Union und SPD in ihr Koalitionspapier, dass sie die Schuldenbremse reformieren wollen. Wir werden dazu sicherlich einen Bundestagsausschuss sehen und es werden bestimmt Vorschläge erarbeitet.
Am Ende wird aber der Wille fehlen sich auf etwas mit Zweidrittelmehrheit zu einigen, besonders auch weil der Bundesrat einbezogen werden muss.

Der Druck für die neue Regierung ist einfach weg. Sie haben ihre Rüstungsausgaben, zwei neue Sondervermögen und sollten ohne Probleme in der Lage sein ihre Vorhaben umzusetzen.
Damit versäumen wir dann einen Moment an dem eigentlich alle irgendwie ein Interesse an einer Reform an der Schuldenbremse haben.

Dann mal hoffen, dass Klimaschutz bei der CDU nicht „eFuels“ heißt.

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Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht nicht gegen die Verfassung entschieden

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Kommentare auf Facebook und X dazu sind einfach goldig, man wundert sich nicht mehr über unsere Pisa Ergebnisse.

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Grundgesetzes

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss Eilanträge einer fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt, mit denen sie sich im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages am 13. und 18. März 2025 wendet, in denen über mögliche Grundgesetzänderungen beraten werden soll.

Ungeachtet der Frage, ob der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, ist eine einstweilige Anordnung schon deshalb nicht zu erlassen, weil jedenfalls die vorzunehmende Folgenabwägung ergibt, dass die für einen Erlass sprechenden Gründe nicht überwiegen.

Erginge eine einstweilige Anordnung und hätte die Hauptsache keinen Erfolg, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments, wovon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich abzusehen ist. Zudem würde dies voraussichtlich endgültig die Beschlussfassung des alten Bundestages verhindern, da diesem nur ein begrenzter Zeitraum bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages zur Verfügung steht. Abgeordnete des alten Bundestages würden ihr Recht auf Beschlussfassung unwiederbringlich verlieren.

Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Hauptsache Erfolg, wäre der Antragstellerin – und möglicherweise auch weiteren Abgeordneten – unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung ihre Mitwirkungsrechte im verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen.

In beiden Fällen wären somit Abgeordnetenrechte irreversibel verletzt. Der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Parlaments hätte aber besonderes Gewicht, weil die Gefahr besteht, dass die Beschlussfassung über die eingebrachte Gesetzesvorlage wegen des Grundsatzes der Diskontinuität endgültig unmöglich wird.

irgendjemand hat scheinbar reinverhandelt, dass die sondervermögen über 12 statt 10 jahre abgerufen werden. wenn das die grünen waren, beginne ich an der geistigen zurechnungsfähigkeit zu zweifeln.

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  • Die Schuldenbremse wird gelockert, und zwar nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auf Druck der Grünen auch für Ausgaben in Cybersicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste und für die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - also etwa 44 Milliarden Euro - unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber Hinausgehende soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Nach oben hin gibt es keine Grenze.
  • Außerdem sollen die Bundesländer mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen: Zusammen sollen sie künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen dürfen.
  • Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein Sondertopf eingerichtet, der im Grundgesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. 100 Milliarden davon gehen an die Länder und sollen Unions-Fraktionschef Friedrich Merz zufolge vor allem für die anstehende kommunale Wärme- und Energieplanung verwendet werden. Weitere 100 Milliarden werden auf Druck der Grünen fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen - das soll über den bestehenden Klima- und Transformationsfonds (KTF) geregelt werden. Der Sondertopf soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.
  • Ebenfalls auf Druck der Grünen wurde laut Merz festgelegt, dass aus den Infrastruktur-Milliarden zusätzliche und nicht bereits geplante Vorhaben finanziert werden. Die Grünen hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um Ausgaben auszulagern und so im Kernhaushalt Platz zu machen - etwa für die Mütterrente oder geringere Steuern für die Gastronomie.
  • Merz sagte, er gehe davon aus, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nun auch die bereits lange geforderten zusätzlichen Rüstungshilfen von drei Milliarden Euro für die von Russland angegriffene Ukraine freigeben werde. Es habe entsprechende Signale aus dem Kanzleramt gegeben. Um dieses Hilfspaket und die Frage, wie es finanziert werden sollte, hatte es vor der Bundestagswahl lange Auseinandersetzungen gegeben.
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