Puh ey, deine Aussagen sind - freundlich formuliert - extrem naiv.
„Gefahr im Verzug“ ist schon jetzt ein seeeehr dehnbarer Begriff und das Durchsuchungen vom Richter nicht genehmigt werden, ist auch sagen wir nicht der Regelfall.
Zumindest der jetzt bekannte Entwurf ist schon wirklich wild.
Rechtstaatlich zumindest äußerst kritisch zu sehen.
Hier auch immer zu bedenken, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte in Deutschland (die hier sogar scheinbar übergangen werden können sollen).
