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Ein österreichisches Gericht hat eine Frau fĂŒr den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die heute 54-jĂ€hrige Angeklagte den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Sie wurde wegen grob fahrlĂ€ssiger Tötung zu einer BewĂ€hrungsstrafe von vier Monaten verurteilt. ZusĂ€tzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 TagessĂ€tzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Der Nachbar starb im Zuge einer Corona-Infektion an einer LungenentzĂŒndung. Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau âannĂ€hernd zu 100 Prozentâ ĂŒbereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch verĂ€nderten, erklĂ€rte der Fachmann.
âDas tut mir fĂŒr Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert istâ, sagte die Richterin in ihrer UrteilsbegrĂŒndung zur Angeklagten. âSie haben aber das Pech, dass ein SachverstĂ€ndiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.â Das genĂŒge fĂŒr einen Schuldspruch, erklĂ€rte die Richterin.
Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsĂ€tzlicher GefĂ€hrdung durch ĂŒbertragbare Krankheiten zu einer BewĂ€hrungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene QuarantĂ€ne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt. Der Nachbar war nach Angaben seiner Familie der an Corona erkrankten Frau auf dem Flur begegnet. Diese sagte, sie sei damals zu krank gewesen, um ĂŒberhaupt aufzustehen. Aus ihrer Sicht hatte sie nicht Corona, sondern eine Bronchitis, âwie ich sie jedes Jahr im Winter habeâ, sagte sie vor Gericht.
was bin ich lesend?!
und warum tut der richterin da irgendwas persönlich leid?
âAus ihrer Sicht hatte sie kein CoronaâŠâ
Danke. Absolut verdient. Schade, dass es keine Haftstrafe ohne BewÀhrung wurde.
Schon wÀhrend der Pandemie gab es Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein Gericht kommt nun zum Ergebnis: Die Regelung sei im Laufe des Jahres 2022 verfassungswidrig geworden. Der Beschluss liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Die Kammer in OsnabrĂŒck fĂŒhrt darin aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht âim Jahr 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsenâ sei, âohne dass der Gesetzgeber hierauf reagiertâ habe. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, wie hoch der Schutz anderer durch die Impfung gegen Corona tatsĂ€chlich war.
Dachte das wurde damals durch den Notstand, der ausgerufen wurde, legitimiert.
Aus Sicht der Kammer wusste das RKI also, dass die Impfung andere nicht ausreichend schĂŒtzt. Zumindest im Verlauf des Jahres 2022. Damit seien die Grundrechtseingriffe nicht gerechtfertigt gewesen.
MĂŒhlen fĂŒr die sĂŒĂen Schwurbis wieder damit
Ich finde es nach wie vor absolut egoistisch und rĂŒcksichtslos, sich mit so einem Beruf nicht impfen zu lassen. Selbst wenn es nur 20% Schutzwirkung anstatt 70% sind, sollte man sich aus RĂŒcksicht auf die PflegebedĂŒrftigen impfen lassen. Ich raffe manche Menschen nicht. Trotzdem natĂŒrlich irgendwo wichtig, die ganze Geschichte gewissenhaft aufzuarbeiten.