Was @NichtUntertoetet rüber bringen will ist folgendes.
Eine strafrechtliche Bewertung beinhaltet immer die objektiven Tatbestandsmerkmale, also die Verwirklichung der Tat (hier zu 100% gegeben) und die subjektiven Tatbestandsmerkmale, also was war die Intention des Täters und warum hat er die Tat begangen.
Wenn die Eltern wirklich annahmen, dass durch eine Impfung ihre Kinder im besten Falle behindert oder Zwangs sterilisiert worden wären und im schlimmsten Fall gestorben wären und sie deshalb in absoluter Panik um das akute Leben ihrer Kinder diese Tat begangen haben, dann KANN sich das strafmildernd auswirken.
Es heißt ja nicht umsonst „von Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe“
Und ich gebe @NichtUntertoetet auch recht, dass die bisherigen Kommentare kein Interesse an einer gerechten Strafverfolgung haben, sondern „Omegalol das sind verrückte Querdenker, impfverweigerer, coronaleugner , einfach der Abschaum der Gesellschaft , VERBRENNT SIE!!!“
Jura und Emotionen vertragen sich nicht