da wurde in der Klinik aber extrem geschlafen, unglaublich
Nochmal: Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers die PrivataktivitÀten seiner Mitarbeiter zu verfolgen. Im Gegenteil.
GrundsĂ€tzlich wĂŒrde ich da zunĂ€chst ganz wo anders anfangen: bei Twitter.
Twitter mĂŒsste nĂ€mlich entsprechende posts gem. Art. 18 DSA beim BKA oder einer entsprechenden meldestelle melden.
Vielleicht sollte man sich die Reichweite solcher Posts in Anbetracht seiner beruflichen TĂ€tigkeit nochmal verdeutlichen, bevor man sagt âgeht keinen etwas an!â
Ich sage nicht, dass es keinen etwas angeht, ich sage, es geht erstmal den AG nichts an. Das muss die Plattform den Behörden melden. Entweder, weil sie selbst drauf kommen, oder weilâs Nutzer ihr mitteilen (dieâs auch gleich den Behörden melden können).
Falls der AG von so etwas Wind bekommt, muss er es den Behörden melden und er kann das ArbeitsverhÀltnis beenden. Aber seine Aufgabe besteht nicht darin, den Kram zu beobachten.
wie du schon selber sagst, spielt Datenschutz hier nicht unbedingt eine Rolle.
Er postet freiwillig (mit klarnamen) öffentlich.
Twitter wÀre eigentlich gem. Art. 18 DSA dazu verpflichtet solche posts bei den Behörden zu melden. Wie ernst das unter musk genommen wird, kann man sich denken.
Der Arbeitgeber hĂ€tte natĂŒrlich trotzdem aktiv werden können. Dann aber eher aus eigenem Interesse. Denn jeder Arbeitnehmer hat gegenĂŒber seinem Arbeitgeber, resultierend aus dem arbeitsvertrag, bestimmte nebenpflichten zu erfĂŒllen (vgl. Paragraph 241 II BGB). Dazu gehört auch, die gegenseitige RĂŒcksicht auf die jeweiligen Interessen. Wenn mein Arbeitnehmer aber stĂ€ndig durch radikale öffentliche ĂuĂerungen auffĂ€llt (in diesem Fall durch posts auf Twitter, Interviews und sonstige auftritte), kann sich das natĂŒrlich auch auf den Arbeitgeber niederschlagen, wogegen der AG dann vorgehen könnte.
Trotzdem kann er ja beruflich völlig professionell unterwegs gewesen sein.
es geht mir gar nicht so sehr um den âArbeitgeberâ, sondern eher die Leute, die mit ihm zusammen gearbeitet haben. Sicherlich wusste irgendjemand seiner Kollegen, wahrscheinlich wussten es mehrere, was fĂŒr eine Art Gedankengut der Mann mit sich trĂ€gt und mindestens auf Ă€rztlicher Basis erwarte ich dann schon, dass man so etwas melden muss. Letztlich steht bei solchen offensichtlichen Posts auch PatientengefĂ€hrdung im Raum, und spĂ€testens da hört der SpaĂ auf.
Das groĂe Problem am Art. 18 DSA ist der Wortlaut des Gesetz
Dem Wortlaut von Art. 18 Abs. 1 DSA gemÀà sind Straftaten meldepflichtig, âdie eine Gefahr fĂŒr das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstelltâ. Der DSA gibt keinen Katalog meldepflichtiger Straftaten.
Die EinschĂ€tzung und Verantwortung der Bewertung, ob eine Gefahr fĂŒr das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen vorliegt, muss aufgrund des Inhalts im jeweiligen Einzelfall getroffen werden und obliegt daher zunĂ€chst dem meldepflichtigen Anbieter.
Und das spiegelt auch meine ArbeitsrealitĂ€t wieder. FĂŒr die Social Media Anbieter gibt es einfach keine solche Straftaten auf ihrer Plattform Fettes Elon Mondgesicht
Warte mal. Es wurde 2019 Anzeige erstattet, zur Folge eines Prozesses und Stand heute ist es immer noch in Berufung? Ăber 5 Jahre?
Hier haben viele Sicherheitsgremien gepennt. Der Typ war doch schon mehrmals mit seinem Verhalten auffÀllig geworden, darf trotzdem als Arzt praktizieren, auch noch als Psychologe, und haut stÀndig solche Tweets unter Klarnamen raus? Wtf lÀuft denn hier
willkommen an Deutschen Gerichten.
Und es wird vermutlich schlimmer.
Absolut normal. Ich bekomme immer noch Vorladung zu Gerichtsverhandlungen fĂŒr FĂ€lle aus 2022. Und da reden wir ĂŒber die erste Instanz beim Amtsgericht.
Ist immer geil, wenn man dann da Zeugen sitzen hat, die sich an Kleinigkeiten von vor 3 Jahren erinnern sollen.
âwar das Messer rechts oder links?â
âwelche Farbe hatten die Schuhe?â
âwar es 15:25 Uhr oder 15:30 Uhr?â
oder schon seit 2 Jahren verstorben sind.
Das sage ich dann auch immer ganz offen und ehrlich. Ich kann mich an absolut nichts erinnern und berichte hier nur Anhand meiner schriftlichen Berichte von damals.
Naja nvm, es wird zu sehr OT. Lassen wir es dabei bleiben
TatverdÀchtiger stand womöglich unter Drogen
Der Todesfahrer könnte unter Drogen gestanden haben, ein erster sogenannter Drugwipe-Test fiel nach SPIEGEL-Informationen positiv aus. Gewissheit wird aber wohl erst ein ausstehender Bluttest liefern.
Taleb A. wĂŒnschte Ex-Kanzlerin Merkel den Tod
Der Todesfahrer von Magdeburg wĂŒnschte in der Vergangenheit Angela Merkel den Tod. In einem Beitrag auf X vom 5. Dezember fabulierte A. von Merkels angeblichem »verbrecherischen Geheimprojekt, Europa zu islamisieren«. Da es in Deutschland keine Todesstrafe gebe, mĂŒsse Merkel den Rest ihres Lebens im GefĂ€ngnis verbringen, schrieb A. auf Englisch: »Aber wenn die Todesstrafe wieder eingefĂŒhrt wird, verdient sie es, getötet zu werden.«
Spiegel Ticker
Wie kaputt ist dieser Mensch?
Bin ja Sprachlos wie man trotz Warnungen seitens Saudi-Arabien nicht reagiert hat, absolut fragwĂŒrdig.
Sieht mir auch mehr und mehr nach Behördenversagen aus, auch vor Ort das er da so easy reinfahren konnte
Und immer wieder die gleichen wichser, die ungestraft so eine (rechte) scheiĂe verbreiten (können).
âhier, fresst das: keine ahnung ob es stimmt [aka natĂŒrlich weiĂ ich, dass es nicht stimmt], aber es passt zu meinem narrativ.â
Wer denkt, dass hier irgendeinene Behörde mit der aktuellen Gesetzgebung irgendetwas verhindern hÀtte können, macht sich in meinen Augen lÀcherlich.
Solche Attacken wird man nie komplett verhindern können.
Aber wenn es wirklich eine Vielzahl an warnungen gab, also abgesehen von den Twitter posts etc., sondern ârichtigeâ warnungen, dann darf bzw. muss man schon fragen stellen.
Der TatverdĂ€chtige von Magdeburg hĂ€tte sich nach SPIEGEL-Informationen eigentlich am Donnerstag vor Gericht verantworten mĂŒssen, lieĂ sich dort aber nicht blicken.
Ganz so sicher wÀre ich mir da nicht.