Anschlag in Magdeburg

Joah. Aber nicht da. Im konkreten Fall ist es vllt schlimm, aber wo fängt es an und wo hört es auf? Vllt ist es dir ja auch unangenehm, wenn dein Arbeitgeber plötzlich davon erfährt, dass du im Fußball Thread Quatsch redest.

Man muss bei solchen Forderungen immer auch im Auge haben, dass du das evtl nicht so weit einschränken kannst, dass nur solche Fälle gemeldet werden dann. Weniger Populismus wäre nice

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Wir fangen hier jetzt nicht schon wieder an, Grundrechte auszuhöhlen, nur weil mal wieder Behörden versagt haben.

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Auch wenn er auf Social Media solche Dinge raushaut… was genau soll man bitte machen?!

Für jeden von denen der tatsächlich etwas macht, gibt es vermutlich Tausende die ähnliche Dinge raushauen und nichts machen.
Wie stellt ihr euch das vor? Alle mal auf Vermutung hin unter Überwachung stellen? :D

Jo Quatsch im Fussballthread ist auch auf der gleichen Stufe wie eine Morddrohung.

Nur zur Einordnung, dieser Twitter-Account ist ein Nazi. Seine ganze Timeline besteht aus Unsinn über Migranten.

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Trifft die Datenschutzdiskussion in diesem Fall denn überhaupt den Kern der Sache? Der Twitteraccount vom Täter war öffentlich einsehbar. Da hätte jeder AG und Kollege ohne große Umstände reingucken können. Eher wurde es schlichtweg nicht getan, weil Twitter von der Mehrzahl nicht genutzt wird. Man nehme die Auslastung eines Jobs in der Medizin und ein Privatleben dazu und es erklärt sich schnell, wieso davon keiner vom Arbeitsplatz was mitbekommen haben könnte.

Ignorieren ist ein guter Lösungsansatz!

Hast du auch produktives zu sagen?

Bin der Auffassung, dass es den Arbeitgeber mal grundsätzlich gar nichts angeht. Ist hier kein VEB, in dem IM Erich checkt, dass die Kollegen privat auch alle auf Linie sind. Wenn es Verdachtsmomente gibt, meldet man das den zuständigen Behören, aber als Arbeitgeber hat man da nichts zu monitoren.

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Passe mich dem diskussionsniveau an. Kann aber gern erläutern.

Deine konkreten Vorschläge interessieren mich tatsächlich, auch unter einbezug von Fakten, aktueller rechtslagen

Hast du alles gelesen, was ich geschrieben habe oder pickst du dir nur den ersten Satz raus, um zu derailen?

Du darfst jetzt gerne sachlich werden.

Jo, danke für die Diskussionskultur hier.
Wenn hier weiterhin so „diskutiert“ wird, werde ich den Thread hier leider stummschalten müssen

Ich kann mir halt gut vorstellen das seine online Aktivitäten ein Stückweit in der Klinik die Runde machten und er „bekannt“ war für seine politische Einstellung.

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Ist aber auch ein etwas spezieller Fall und ein ungewöhnlicher Täter. Selbst wenn die Sicherheitsbehörden Hinweise auf seine Social Media Profile bekommen haben, bei einer Überprüfung hätten sie erstmal festgestellt: Seit 20 Jahren in Deutschland, Arzt, sozial engagiert. Ist jetzt nicht unbedingt das typische Profil eines Terroristen. That being said, einige der Twitter Posts (s.o.) sind ziemlich eindeutig und kündigen die Tat fast schon an.

Das ist wohl so, aber ändert das etwas an dem missglückten Versuch vor dem Attentäter zu waren?
Die Meldende scheint nicht in Deutschland beheimatet zu sein und hat unter anderem die Polizei in Berlin New Jersey angeschrieben nachdem die Chatversuche erfolglos waren :frowning:

Wurde auch von weiteren Quellen aufgegriffen:

https://x.com/n3ll41/status/1870422868930044353

Auch der Spiegel hat es als News und wird dort hoffentlich noch tiefer nachforschen

Und Welt liegt nach eigener Aussage die ‚Original Mail‘ vor
https://x.com/Tim_Roehn/status/1870402043040464899

Zu erst einmal finde ich sehr bezeichnend, dass eine Lösungsstrategie sein soll es zu ignorieren. Das zeigt mir einfach nur, dass man bereits resigniert und sich einredet man könne nichts tun. Ich finde alles besser als über die Gefahren und die Verrohung Bescheid zu wissen und mit dem Scheinargument zu kommen, dass das auf Grund von der Menge nicht umsetzbar sei. Exemplarisch zwei Paragraphen, wovon nur eine auf diesen Fall zutrifft. § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung (hier geht es generell um den Umgang in sozialen Medien). Der erste fällt darunter anhand der Tweets. Lösungsansatz: Algorithmen, die sensitiver anspringen (also auch falsch positive dabei haben) durchlaufen lassen. Am Ende steht dann aber, auch auf Grund der höheren Sensitivität, immer ein Mensch, der entscheiden muss, was damit passiert. Generell sollte eine stärkere Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und sozialen Plattformen finden. Dabei sollte auch überlegt werden wie man Gerichtsverfahren wegen solcher Belange beschleunigen kann. Aber wie gesagt zu resignieren und es einfach hinzunehmen, ja machen eh tausende können wir nix machen ist einfach lächerlich. Ich bin btw auch nicht dafür, dass Arbeitgeber nachstellen dürfen. Institutionen (Kliniken, Kindergarten, Schule etc.), die besonders schützenswerte Personen betreuen, sollten aber definitiv informiert werden.

noch ein tweet vom täter, 4 monate alt:

https://x.com/Freddy2805/status/1870386211874889780

https://fxtwitter.com/tim_roehn/status/1870402043040464899?s=46

Tragisch: Uns @welt liegt die Original-E-Mail vor, die eine Frau aus :saudi_arabia: am 26. September 2023 an die Polizei in Berlin schicken wollte. Bloß: Sie schickte sie an die Polizeistation in der 7500-Einwohner-Gemeinde Berlin in New Jersey, :us:. Was dort damit passierte? Bislang unklar.

Der Arzt Taleb A. war nach SPIEGEL-Informationen auch in Berlin justizbekannt. So ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen A. wegen des »Missbrauchs von Notrufen«. Demnach war A. im Februar 2024 auf dem für Berlin-Tempelhof zuständigen Abschnitt 44 der Polizei erschienen, um eine Anzeige zu erstatten. Offenbar machte er dabei wirre Angaben und war mit dem Verhalten der diensthabenden Polizeibeamten augenscheinlich unzufrieden. Schließlich soll A. noch in der Wache den Notruf der Feuerwehr gewählt und eine »rechtliche Beratung« verlangt haben.

Wegen des Missbrauchs der Notfallnummer erhielt A. einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro – gegen den er Einspruch einlegte. Wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL bestätigte, sollte am Tag vor der Todesfahrt von Magdeburg, am 19. Dezember, über den Einspruch verhandelt werden. Doch A. erschien nicht zur Verhandlung um 11.00 Uhr in Saal 1104 des Berliner Amtsgerichts Tiergarten – der Einspruch wurde verworfen.

Taleb A. wollte in der Vergangenheit offenbar mit dem Verein der Säkularen Flüchtlingshilfe zusammenarbeiten, um Hilfe für atheistische Geflüchtete aus Saudi-Arabien zu koordinieren. Das teilt der Verein in einer Stellungnahme mit, in der er sich auf den Mann bezieht, der als »mutmaßlicher Attentäter« identifiziert worden sei. »Diese Kooperation scheiterte jedoch.«

Seitdem habe der Kontakt zu dem Mann nur noch über Anwälte und Gerichte bestanden. »2019 erstatteten Mitglieder der Säkularen Flüchtlingshilfe nach übelsten Verleumdungen und verbalen Angriffen durch ihn Anzeige bei der Polizei. Wir konnten in der gesamten Zeit keinen Grund ausmachen, welcher seine Diffamierungskampagne und die Aggressivität seiner Vorwürfe erklärt«, heißt es.

Aus dieser Anzeige sei ein Prozess entstanden, den die ehemaligen Vorstandsmitglieder vor dem Landgericht Köln gewonnen hätten. Taleb A. wurde daraufhin offenbar aufgefordert, die betreffenden Social-Media-Posts zu löschen. »Das Verfahren befindet sich aktuell noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln«, so der Verein.

Ganz unbekannt war er demnach nicht.

beides aus dem spiegel-ticker.