Es ist für uns aussenstehnde natürlich nicht ganz einfach, da jetzt genaue Forderungen o.ä. abzuleiten.
Aber ich stelle mir im vorliegenden Fall schon die Frage, was eigentlich noch vorliegen muss, um zumindest für eine gewisse zeit als gefährder oder „wenigstens“ als relevante Person eingestuft zu werden?
Das hätte dann, unterschiedlich je nach bundesland, zu weiteren Maßnahmen führen können. Zudem hätte sich eine psychologische Arbeitsgruppe mit der Einstufung der Person befasst, was ebenfalls zu einem Erkenntnisgewinn hätte führen können.
mmn lassen die vorliegenden Tatsachen schon den Schluss zu, dass man hier auf seiten der behörden vielleicht doch ein wenig geschlafen hat.