Anschlag in Magdeburg

Du veränderst gerade die Ausgangslage, um deine Meinung zu rechtfertigen. Die ganze Zeit schon. Es ging nicht darum, was irgendwer auf der Arbeit verbreitet.

kleine Randnotiz

PS bei Daimler gibts mehr als eine Person, die im Intranet ihre Unzufriedenheit mit dem Vorstand zum Ausdruck gebracht hat. Da wurde keiner gekündigt.

Nun aber dann Back to topic.

Ich sag’ nicht, dass es nur darum geht, was die Person auf der Arbeit verbreitet. Das sind Beispiele, die’s verdeutlichen sollen. Öffentliche Äußerungen können ja noch schädlicher fürs Unternehmen sein, als wenn die Person nur intern negativ auffällt.

Bei der Kritik ist offensichtlich eine Frage der Form und Wortwahl. Das Gegenbeispiel bringt uns nicht weiter.

/ kann man das auslagern?

/e: jemand fragte, ob/wie die AfD damit umgeht, dass die Einstellung des Täters auf ihrer Linie ist. Eben auf Insta 'nen Vidoclip gesehen, da taucht der Typ bei der BBC in einem Beitrag auf und der Teil nach (sinngemäß) „…ich setze mich für Asylsuchende aus dem arabischen Raum ein…“ wird einfach abgeschnitten. Kein Beitrag der AfD, aber sagen wir mal AfD-nah.

Der Magdeburg-Attentäter drohte offenbar bereits 2013 mit einer terroristischen Tat. Hintergrund ist nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern ein Streit mit der Ärztekammer des Landes. Im Zuge seiner Facharztausbildung habe es wohl Streitigkeiten um die Anerkennung von Prüfungsleistungen gegeben. Daraufhin habe er wohl telefonisch der Ärztekammer gedroht. Er habe Handlungen angedroht, die international Beachtung finden würden und auf den Anschlag von Boston vom April 2013 verwiesen. Die Drohung erfolgte am 17. April 2013, zwei Tage nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon. Bei dem Anschlag auf das Sportevent in den USA hatten damals zwei Islamisten mit selbstgebauten Sprengsätzen drei Menschen getötet und mehr als 260 verletzt.

Nach Angaben des Innenministeriums habe es eine Wohnungsdurchsuchung gegeben. Die Ermittler haben jedoch keine Hinweise auf eine »reelle Anschlagsbereitung« gefunden.

Im September 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Rostock wegen »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten« zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Das scheint ja wirklich System bei ihm gehabt zu haben.

2013 war das. 2016 hat er Asyl bekommen.

Und so einer kriegt dann Asyl 3 Jahre nach einem angedrohten Terroranschlag?

Wo fängt Behördenversagen an? Wo hört es auf? Ich mein sie wurden tätig, fanden keine Hinweise. Sollte man auf Basis der Androhung von Straftaten das Recht auf Asyl verwehren? Bestärkt mich darin, nicht für jedes Attentat immer vorbereitet sein zu können und solche Dinge passieren.

Hier kann man es nicht mehr abstreiten.

Es gab zig warnungen, Hinweise und sogar bereits Verurteilungen zu ähnlichen Sachen.

Da wurde auf ganzer Linie versagt.

Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) war der Mann mehreren Behörden bekannt. Im Netz war er offenbar immer wieder mit Gewaltandrohungen aufgefallen.

Demnach sah der mutmaßliche Täter eine angebliche Islamisierung Deutschlands und kritisierte dafür in sozialen Medien deutsche Politik und Behörden. An diesen, so kündigte er mehrfach an, wolle er Rache nehmen. Er soll auch Behörden mit einer Vielzahl von Mails und Briefen beschäftigt haben.

Wer die zahlreichen öffentlich einsehbaren Äußerungen des Mannes in sozialen Medien über mehrere Jahre hinweg nachverfolgt, findet auch explizite Gewaltdrohungen. Als Gefährder wurde der mutmaßliche Täter jedoch nicht eingestuft, auch als Extremist war er den Behörden nach Informationen aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Bei der Polizei sollen sich allerdings nach Informationen von WDR, NDR und SZ mehrfach Menschen wegen dieser Gewaltdrohungen gemeldet haben, auch in Magdeburg.

Es sei beabsichtigt gewesen, eine Gefährderansprache vorzunehmen. Warum es dazu nicht gekommen sei, sei Gegenstand der Ermittlungen.

Auch das Bundesamt für Migration hat im Spätsommer letzten Jahres einen Hinweis über seine Social-Media-Kanäle zu der mutmaßlich für den Anschlag verantwortlichen Person erhalten. Dieser, so erklärt es eine Sprecherin auf Anfrage, sei wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch, ernst genommen worden. „Da das Bundesamt keine Ermittlungsbehörde ist, wurde die hinweisgebende Person, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden verwiesen.“

Auch saudische Behörden sollen sich 2023 und 2024 bei deutschen Sicherheitsbehörden gemeldet und vor einer möglichen Gefährdung durch den mutmaßlichen Täter gewarnt haben. Demnach soll den Bundesnachrichtendienst (BND) eine Meldung aus Saudi-Arabien mit Verweis auf eine Social-Media-Äußerung des Mannes erreicht haben, in der dieser bereits im vergangenen Jahr etwas „Großes“ in Deutschland angekündigt haben soll.Die zuständigen Landesbehörden in Sachsen-Anhalt sollen diesem Hinweis nach Informationen von WDR, NDR und SZ nachgegangen sein - unklar ist bis dato, ob und was die Behörden daraufhin veranlasst haben.

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Jetzt wird man wieder nach mehr und größeren Befugnissen schreien, weil man seinen Job nicht beherrscht. Diese Trauerspirale kennt man ja.

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So wird es vermutlich leider kommen. Obwohl es wie so oft „nur“ an der Umsetzung der bereits vorhandenen Gesetze gescheitert ist.

mal im ernst, da kommen gerade gefühlt minütlich neue sachen. was muss man denn machen, damit die Behörden etwas unternehmen?

Der Täter lebte laut Innenministerium vom Oktober 2011 bis Januar 2016 in Stralsund, wo er Teile seiner Facharztausbildung durchlief. Mehrfach fiel er den Behörden auf: Im Januar 2014 soll er auf dem Amt in Stralsund erschienen sein und um finanzielle Unterstützung gebeten haben. Er soll dort mit einer Tat gedroht haben, an die man sich lange erinnern werde; außerdem drohte er mit Suizid. Die Polizei suchte ihn daraufhin für eine Gefährderansprache auf.

Im Oktober 2015 beschwerte er sich laut Innenministerium bei den Justizbehörden über das Rostocker Urteil und äußerte sich beleidigend über die Richter. Beide Vorfälle, die mutmaßliche Beleidigung und die mutmaßliche Nötigung, führten nach Kenntnis des Innenministeriums nicht zu einem Urteil. Im September 2015 soll er zudem im Kanzleramt angerufen und sich über das Rostocker Urteil beschwert haben. Er soll die Richter als Rassisten bezeichnet und gesagt haben, er werde sich eine Pistole besorgen. Laut Innenminister Christian Pegel (SPD) wurde Taleb Al-Abdulmohsen nicht als Gefährder geführt.

quelle: Spiegel ticker.

Da wird ja jeder ultra stärker von den Behörden überwacht.

Darfst keinem erzählen. Da wird einem ja schlecht. Soviele fucking Hinweise und niemand hat etwas unternommen. Und er praktiziert noch als Arzt. Muss man da kein Führungszeugnis vorzeigen bei der Einstellung?

[…] Als sich in der Berufungsverhandlung Ende Oktober 2024 eine Niederlage für ihn abgezeichnet habe, habe er in einer Wutrede vor Gericht ausgeführt, dass er Europa vor der Islamisierung retten werde, wozu die deutschen Gerichte nicht in der Lage seien.

Quelle.

Seit Oktober war er übrigens auch durch urlaub und Krankschreibung nicht mehr an seinem Arbeitsplatz.

Was erwartet ihr denn bitte? Es gibt im Netz jede Menge hatespeech, Gewaltandrohungen oder allgemein „Irre“, die Schwachsinn von sich geben. Erwartet ihr, dass jeder davon sofort eingesperrt wird?
Ich meine hier werden Dinge von vor 10 Jahren ausgegraben. Selbst wenn es da zu einem Urteil gekommen wäre, wäre er nicht bis 2024 eingesperrt gewesen.

Was genau hätten denn „die Behörden“ tun sollen, um nicht „zu versagen“?

Ich bin definitiv kein Freund von Überwachung etc.

Aber hier gab es quasi über jahre (mehrmals) Drohungen von attentaten. Er war behördlich bekannt, aber irgendwie auch wieder nicht.

Es gab Verurteilungen über androhungen von Straftaten, es gab eine(?) Gefährderansprache, dann mal wieder nicht, dann sei eine geplant gewesen, aber nicht umgesetzt.

Es gab unzählige Hinweise. nicht nur von privatpersonen, sondern auch von ausländischen staaten.

Da kann man schon die Frage stellen: Was wollt ihr denn noch?

Ja aber die Frage ist ja berechtigt, was soll denn daraus folgen? 24/7 Überwachung für den Rest seines Lebens? Permanente Beugehaft? Abschiebung nach Saudi-Arabien?

Rafft es bitte. Es gibt in diesem Land hunderte dieser tickenden Zeitbomben. Rechtsextreme, Islamisten oder sonstige Durchgeknallte. Daran, dass diese Personen ihre Pläne irgendwann mal umsetzen, wird man mit der aktuellen Rechtslage nichts ändern. Dazu bräuchte es weitreichende Befugnisse für u.a. Präventivhaft, die wir schlicht nicht haben.

Ich denke es geht vielen, wie Gorkinho schon sagte, um die Tatsache, dass er mehrfach zwischen 2013-2016 auffällig wurde und trotzdem im Jahr 2016 Asyl gewährt wurde anstatt dieses zu verweigern und ihn abzuschieben.

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Das ist doch erst mal zweitrangig. Wichtig wäre gewesen, dass man sich vllt mal mit der Person auseinandersetzt. Das ist ja anscheinend nicht passiert.

Dir muss ich ja nicht erzählen, dass man da selbst bei fussballfans härter vorgeht. Und da teilweise als gefährder bzw. in speziellen datenbanken geführt wird.

(was ich natürlich nicht gutheißen will.)

naja, du darfst aber nicht vergessen, wohin er abgeschoben worden wäre.

Als (extremer) saudi-kritiker nach saudi arabien abgeschoben zu werden. Ich weiß ja nicht.

Ist noch gar nicht so lange her, da hat man einen Journalisten in einer Botschaft zerstückeln lassen.

Es gibt berechtigte Abschiebehindernisse. Die Saudis lassen ihn wahrscheinlich schon bei der Ankunft am Flughafen für immer verschwinden. Man kann Menschen nicht in den sicheren Tod abschieben.

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Hä wieso zweitrangig? Man hat doch Gefährderansprachen gehalten, Gerichte haben ihn verurteilt. Hätte man das Ganze regelmäßiger durchführen sollen? Geht es dir darum, dass man auch mal auf eine solche Ansprache verzichtet hat? Ansonsten wäre meine Frage durchaus legitim, was man denn sonst hätte tun sollen.

Oh Gott fühle mich wie der Verteidiger deutscher Behörden, feelsbadman.jpg