Zustellung von Gerichtsdokumenten

Hallo zusammen,

hab vor ca. 5 Monaten bisschen scheisse im Straßenverkehr gebeaut, Polizei hat mich dann rausgezogen - hab das auch eingesehen und mich kooperativ gezeigt. Der Beamte meinte, ich bekomme demnächst Post von der Staatsanwaltschaft.

Okay, war insofern für mich „geklärt“ als dass ich mich dann entsprechend dazu äussern kann, respektive einen Anwalt hinzuziehen kann.

Es vergingen Wochen und Monate, ich habe nichts gehört und dachte schon - weil der Beamte meinte, manchmal wird das aufgrund von mangelndem öffentlichen interesse eingestellt. So dachte ich auch hab mir dahingehend auch keine gedanken gemacht.

Dienstag abend stand dann die Polizei vor meiner Türe und meinte, da ich mich nicht gemeldet habe, haben sie nun die anweißung meinen Führerschein zu beschlagnahmen. War wieder kooperativ, hab das natürlich gemacht. Die Beamten meinten, dass ich mich am nächsten Tag mit der Staatsanwaltschaft in verbindung setzen sollte und ich bereits seit 2 Wochen ohne fahrerlaubniss fahren würde.

War komplett baff und wusste gar nicht, was ich sagen soll. Hab dann am nächsten Tag direkt bei der Staatsanwaltschaft angerufen und erfragt, warum ich nie einen Brief erhalten habe. Der Herr meinte, dass alles ordnungsgemäß rausgeschickt wurde und nichts an sie zurück kam. Ich habe aber leider nie etwas erhalten, sonst hätte ich mich gemeldet/einen Anwalt kontaktiert.

Meine Frage nun, da ich noch nie in so einer Situation war: Wie werden in der Regel solche dokumente zugestellt? Also Ich müsste lt. dem Herren einen Brief zur Anhörung, zur Verhandlung und zum Urteil erhalten haben?
Bei uns liefert teilweise die Zustellfirma, welches die lokale Tageszeitung austrägt auch Briefe aus.
Wird sowas per einschreiben zugestellt? Bzw. muss es da nicht eine Zustellurkunde geben?

Gegen die Strafe sage ich gar nichts, nehme das komplett hin, ist auch im Rahmen. Bin halt nur etwas verwundert, dass ich nie etwas dazu erhalten habe.

Solche Briefe kommen idR als Einschreiben. Solltest dagegen angehen und dürftest damit dann auch Erfolg haben.

Solche Briefe werden i.d.R. per Postzustellurkunde (PZU) zugestellt und dort wird auch alles dokumentiert.
Diese werden zum Großteil von Postdienstleistungsunternehmen zugestellt.
Hier muss das Datum der Zustellung angegeben werden und an wen mit Namen oder Briefkasten. Teilweise, je nach PZU, auch die Uhrzeit.
Diese Urkunde muss der Staatsanwaltschaft vorliegen, da diese immer zurückgesendet werden.

Nicht zwingend. Bin vor einigen Monaten auch von der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen worden und der Brief dazu lag einfach im Briefkasten.

Deswegen auch „idR“. Keine Ahnung ob da Unterschiede gemacht werden bei Zeugenaussage oder wenn man direkt betroffen ist.

@rooster - auf jeden Fall dagegen vorgehen.

Kriegt man da eh nicht nochmal eine Aufforderung zum ersten Brief wenn man nicht reagiert?

Was haste denn angestellt?

1 Like

Alles ab Bußgeld wird mWn als Einschreiben oder eben als PZU versendet. Leider schon mal so nen schönen gelben Brief bekommen. Deswegen wundert mich dann doch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Oder einer der beteiligten spricht nicht ganz die Wahrheit.

Haste mal deine Adresse mit denen abgeglichen?

nur paar Klimakleber umgefahren

Hey, ja habe mit dem Herren von der Staatsanwaltschaft alles abgeglichen - stimmt alles. Habe nun am Montag einen Termin dort um das alles mal zu besrpechen bzw. mir die dokumente abzuholen.

Er meinte auch, dass der Führerschein mir 2-3 tage vor ablauf meiner Strafe mir zugeschickt wird, aber wenn der so „zugeschickt“ wird wie die briefe, landet der im nirvana :frowning:

Gibts bei solch schreiben nicht eine Art verfolgungsnummer?

Was meinst du mit „Erfolg“ haben? I mean, der führerschein ist ja weg. Meinst du das wird dann weniger? Oder von der Geldstrafe her weniger?

@K_Ramasow hab mich provozieren lassen und einem mehrmals lichthupe gegeben. Zivilstreife war hinter mir und hat das ganze gesehen.

Polizist meinte in der regel, als ersttäter eine verwarnung oder gar nichts.

Fazit: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr, 1 Monat Fahrverbot und 1750€ geldstrafe

EDIT: Sorry an die Mods, habs noch nicht so drauf mit der Antworten funktion :frowning:

Wat? Fast 2k Strafe für paar Mal Lichthupe geben?

War auch ziemlich sprachlos, als der Herr von der Staatsanwaltschaft mir das am Telefon gesagt hat.

Eine Nötigung ist doch eine Straftat und wird oft in Tagessätzen bestraft. Da ist man schnell 4 stellig

Schwanz ab! Meine Meinung

Passend dazu. Die letzten Tage eine Frau mit 2 Kindern auf der Rücksitz an in der Stadt mit 180 anstatt 60 durch nen Tunnel geballert und 200 Meter lang an der Leitplanke geschliffen. Gleiche Strafe. Danke Merkel.

2 Posts über dir. Strafen werden oftmals in Tagessätzen ermittelt. Für die Frau ist das wahrscheinlich ihr gesamtes Monats Netto. für Rooster wahrscheinlich nur 20% :smiley: