Hallo zusammen,
hab vor ca. 5 Monaten bisschen scheisse im Straßenverkehr gebeaut, Polizei hat mich dann rausgezogen - hab das auch eingesehen und mich kooperativ gezeigt. Der Beamte meinte, ich bekomme demnächst Post von der Staatsanwaltschaft.
Okay, war insofern für mich „geklärt“ als dass ich mich dann entsprechend dazu äussern kann, respektive einen Anwalt hinzuziehen kann.
Es vergingen Wochen und Monate, ich habe nichts gehört und dachte schon - weil der Beamte meinte, manchmal wird das aufgrund von mangelndem öffentlichen interesse eingestellt. So dachte ich auch hab mir dahingehend auch keine gedanken gemacht.
Dienstag abend stand dann die Polizei vor meiner Türe und meinte, da ich mich nicht gemeldet habe, haben sie nun die anweißung meinen Führerschein zu beschlagnahmen. War wieder kooperativ, hab das natürlich gemacht. Die Beamten meinten, dass ich mich am nächsten Tag mit der Staatsanwaltschaft in verbindung setzen sollte und ich bereits seit 2 Wochen ohne fahrerlaubniss fahren würde.
War komplett baff und wusste gar nicht, was ich sagen soll. Hab dann am nächsten Tag direkt bei der Staatsanwaltschaft angerufen und erfragt, warum ich nie einen Brief erhalten habe. Der Herr meinte, dass alles ordnungsgemäß rausgeschickt wurde und nichts an sie zurück kam. Ich habe aber leider nie etwas erhalten, sonst hätte ich mich gemeldet/einen Anwalt kontaktiert.
Meine Frage nun, da ich noch nie in so einer Situation war: Wie werden in der Regel solche dokumente zugestellt? Also Ich müsste lt. dem Herren einen Brief zur Anhörung, zur Verhandlung und zum Urteil erhalten haben?
Bei uns liefert teilweise die Zustellfirma, welches die lokale Tageszeitung austrägt auch Briefe aus.
Wird sowas per einschreiben zugestellt? Bzw. muss es da nicht eine Zustellurkunde geben?
Gegen die Strafe sage ich gar nichts, nehme das komplett hin, ist auch im Rahmen. Bin halt nur etwas verwundert, dass ich nie etwas dazu erhalten habe.