Von offizieller Seite und auch von Pelosi selbst ist der Besuch dagegen noch immer nicht bestätigt.
Ein Stopp in Taiwan ist im Kalender Pelosis laut CNN dagegen weiterhin nicht vermerkt.
denke nicht, dass sie dort auftaucht.
Von offizieller Seite und auch von Pelosi selbst ist der Besuch dagegen noch immer nicht bestätigt.
Ein Stopp in Taiwan ist im Kalender Pelosis laut CNN dagegen weiterhin nicht vermerkt.
denke nicht, dass sie dort auftaucht.
Sie soll durchziehen und das Game of Chicken gewinnen
Weiß immer noch nicht, was ich von den gezielten Tötungen halten soll.
Dabei sollte das eigentlich gar nicht so schwer sein, weil es ja internationale Regeln gibt.
Wie würden wir das nennen, wenn Botswana ein Haus in Kopenhagen mit Raketen angreift?
Ja eben, aber irgendwie ist da nie ein Aufschrei, deswegen bin ich so verwirrt.
And now for something completely different:
Nette Ad.
Komplett weltfremde Sicht. Als ob mit irgendwelchen „internationalen Regeln“ in Afghanistan mit Barbaren und ihrem Weltbild aus dem Frühmittelalter als „Regierung“ gerade auch nur irgendeine Form der Terrorismus Bekämpfung möglich wäre.
Aber klar ist natürlich genau das gleiche, als wenn ein Dritte-Welt-Land eine Demokratie mit Raketen angreift.
Wenn wir sowas wie internationale Regeln und Gesetze wollen und von anderen einfordern, muss man das eben aushalten und die „richtigen“ Wege gehen.
Wenn dagegen am Ende sowieso das Recht des Stärkeren gilt, können wir uns die ganze Scharade auch sparen.
Aus Sicht der USA würde ich ja argumentieren, man befinde sich mit Al-Qida im Krieg und habe einen Soldaten getötet
Man könnte auch damit argumentieren, dass die von bolo angesprochenen Regeln von der Gegenseite gebrochen wurden, als Flugzeuge entführt und u.a. in ein Hochhauskomplex gelenkt wurden.
Wie soll man darauf dann reagieren? Mit Diplomatie?
Wie geht man international mit anderen Verbrechern um?
Abgesehen davon, dass man irgendeiner Organisation ohne Staat schwierig den Krieg erklären kann, müsste man, wenn man im Völkerrecht damit argumentieren will, wohl vorher formal nach dem Völkerrecht den Krieg erklären.
Die USA haben aber seit dem zweiten Weltkrieg niemandem mehr formal den Krieg erklärt.
Ohne Wertung und zu dem Thema gibt es sicherlich völlig berechtigt verschiedene Ansichten und viele Diskussionen.
Aber „Verbrecher“ ist definitionsmäßig vlt richtig (ist es so?), aber klingt in dem Kontext eher verniedlichend.
Hier wird man ja eher über „Schutz vor Bedrohung der eigenenen Sicherheit und Sicherheit der Bevölkerung“ argumentieren und sprechen und nachdem was alles vorgefallen ist, ist das auch nicht unberechtigt.
Das ist ja jetzt nicht der Ladendieb, Bankräuber oder einfache Mörder der sich jetzt im Ausland ein schönes Leben macht und den man einfach platt machen will, weil man Bock drauf hat oder eine andere Ansicht hat.
Nehmen wir mal an es stimmt alles, es ist der Anführer der Al-Qaida, mitverantwortlich für den 11.9. und plant potentiell weitere Anschläge.
Was wäre in einer solchen Situation ein Vorgehen für die USA?
Ignorieren, dass der dort lebt und hoffen, dass zukünftige Anschläge schon nicht so schlimm werden?
Versuchen ihn zu entführen und vor ein Gericht stellen? (Die Entführung dürfte völkerrechtlich ebenso nicht legitim sein)
Bei den Taliban höflich anfragen, ob sie nicht den Chef der Al-Qaida ausliefern möchten?
Edit: Taliban und Al-Qaida vermischt
Wenn du ein besseres Wort hast, gern her damit.
Also erstmal reden wir von Al-Qaida und nicht den Taliban.
Frag doch einen Völkerrechtler.
Naja, ich stelle nicht die einfache Frage wie man international mit Verbrechern umgeht.
Ich glaube nicht das es zielführend ist diese Art der Formulierung zu wählen die sehr vereinfacht und verallgemeinert klingt.
Ich glaube wenn man von diesem Mittel der gezielten Tötung diskutieren will und einem potentiellen Einklang mit dem Völkerrecht, dann sollte man schon betrachten ob es ein „einfacher Geldsfälscher“ ist oder ein Terrorist bzw Kopf einer Terrorbande der in den westlichen Ländern etliche tausende Zivilisiten auf dem Gewissen hat und der weiterhin aktiv ist.
Für mich persönlich ist in der Bewertung zum Beispiel entscheidend ob es ein Racheakt für das Vergangene war (imo Bruch Völkerrecht) oder ob es eine reale Bedrohung gibt das Al-Quaida weiterhin tausende unschuldige Menschen in den USA/westlichen Ländern umbringen will (dann imo nicht unbedingt ein Bruch des Völkerrechtes). Und dann kommt man zu der elendigen Diskussion mit dem Menschenleben.
Meiner Meinung nach bringen uns Fragen a la „wie geht man mit Verbrechern um“ und „Haus in Kopenhagen mit Raketen angreifen“ hier nicht weiter, da diese viel zu pauschal gehalten sind, aber man das Thema nicht so pauschal abkanzeln kann.
Du persönlich musst dir gar nicht den Kopf zerbrechen. Dafür wäre ja z.B. der Internationale Strafgerichtshof da.
Den fragt aber kaum jemand, erst recht nicht aus den USA.
Die Frage ist: Ist die Auseinandersetzung seit 2001 zwischen den USA und Al Qaida ein bewaffneter Konflikt ?
Wenn man dies bejaht, so ist die gezielte Tötung eines Kombattanten (Soldat oder ein Mitglied einer am Konflikt beteiligten Partei) völkerrechtlich erlaubt.1
Verneint man einen bewaffneten Konflikt, dann ist die gezielte Tötung völkerrechtlich unzulässig.
Wurde diese Frage jemals beantwortet ? Also von offizieller Stelle und nicht in Foren.
(Quelle: wissenschaftlicher Dienst des Bundestages)
1: Staatsoberhäupter dürften nur gezielt getötet werden; wenn sie zeitgleich eine militärische Funktion ausführen, zB Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
DH Putin dürfte von der Ukraine gezielt getötet werden und es wäre völkerrechtlich legitim.
Gezielte Tötungen von militärangehörigen sind nur bei Sanitäter und Geistlichen völkerrechtlich verboten
Das hatte ich auch gelesen, bezog sich aber sehr auf den aktuellen Krieg in der Ukraine.
Bei den Drohnenangriffen geht es aber zumeist auch um Angriffe in unbeteiligten Drittstaaten.
Da gibt es hier eine etwas längere Einordnung, die ich aber auch nur überflogen habe.
Die Frage scheint eher, ob die Bedrohung immer noch ähnlich wie vor 20 Jahren ist, die anderen Staaten nicht handeln wollen oder können und man das als Selbstverteidigung rechtfertigen kann.
Für genau diese Einschätzung zu den ganzen Drohnenangriffen könnte man ja seit Jahren ein Gericht anrufen.
Macht aber offenbar niemand.
Aus der (10 Jahre alten) Studie:
Die USA betreiben im Rahmen des weltweiten Antiterrorkampfes eine Politik gezielter Tötungen, deren Begründung, Umfang und Grenzen undurchsichtig sind. In der amerikanischen Debatte wird seit Jahren gefordert, die Administration möge aus Gründen internationaler Legitimität die Parameter dieser Politik öffentlich darlegen und ein Überprüfungsverfahren etablieren.
Es bezog sich nicht auf den Ukraine Konflikt, außer der Abschnitt mit der gezielten Tötung von Staatsoberhäupter. Der Ukraine Krieg war wohl Auslöser dieser Kurzstudie der wissenschaftlichen Abteilung des Bundestages aber er war nicht exklusiv darauf bezogen
Es wurde allgemein gesagt, wann völkerrechtlich die gezielte Tötung von Menschen legitim ist und wann nicht. Völlig losgelöst von irgendeinem Konflikt.
Und ich bleibe dabei, wenn man einen Konflikt bejaht, war der Drohnenangriff wohl rechtlich okay, falls nein, dann war er illegal
Das Problem ist nicht nur die gezielte Tötung eines Menschen, sondern auch der Angriff auf das Gebiet eines anderen Staates, mit dem man nicht im Konflikt ist.
Wie gesagt:
Damit könnten und sollten sich entsprechende Gerichte beschäftigen. Das geschieht aber seit mehr als einem Jahrzehnt quasi nicht.
Dann verstehe ich nicht, warum du mit den oberen Suggestivfragen bereits so eine klare Meinung ausdrückst und urteilst.
Ich glaube nicht das dich ein völkerrechtsmäßiger Tod eines Terrorführers und Massenmörders dich so heftig stören würde. Hoffe ich zumindest im Vergleich zu all den anderen Sachen.