teh "sad story bro" thread

das wird aber meist über eine BV geregelt

die muss dir dann aber vorgelegt werden

:point_up_2:

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Du darfst die Daten nie einfach so auswerten. Auch nicht, wenn private Nutzung verboten ist. Das darfst du erst, wenn ein Verdacht besteht. Gibt viele Fälle, wo es nicht strafrechtlich relevant ist, aber dennoch für eine Auswertung bzw. stichprobenartige Kontrolle ausreicht.

habe ich auch nicht geschrieben.

mich nicht ! ich darf meinen privaten rechner für die arbeit nutzen und hab ne virtuelle arbeitsumgebung dafür eingerichtet bekommen, hab natürlich rejoined im browser außerhalb der vm auf :smiley:

Einfach nur 1x am Tag an surfen und dauerhaft offen lassen!

Und pc nie wieder runtergehen.

Du bist 1 privilegierter Mann.

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Man kann auch mal ganz nüchtern sagen, dass auf den unterschiedlichen Firewalls natürlich jeder Call/Connect/whatever mitgeloggt wird, aber ne Individualverfolgung, besonders ab ner bestimmten Unternehmensgröße, is viel zu aufwendig. Neben der oben genannten Rechtslage.

Was deutlich wahrscheinlicher is: Dass Mitarbeiter der IT beim Offboarding den Broweserverlauf des scheidenden Mitarbeiters checken. Das is aber nur zur persönlichen Belustigung als irgendwas anderes.

Mailforwarding sollte bei Unternehmen in gewisser größe nicht durch den Anwender machbar sein, sondern nur über die IT.

OOO Nachrichten sind natürlich ein ganz anderes Thema. Individuelle Mailweiterleitung auch. Wobei ein Unternehmen natürlich gewisse private Zielsysteme blacklisten könnte.

Interessanteste Thema… Angenommen die machen es trotzdem (warum auch immer). Und sprechen jemanden darauf an, dass er 2 Stunden Youtube Videos geschaut hat.

Dann kann der Mitarbeiter dagegen vorgehen und rechtliche Schritte einleiten?! Wobei sich dann vermutlich der Arbeitgeber einfach was aus den Fingern saugt um es zu rechtfertigen. Mittel und Wege wird es da doch immer geben für den Arbeitgeber da sauber rauszukommen.

Unsere Firewall auf der Arbeit (Checkpoint). Ist so todes streng eingestellt, dass mehr gesperrt wie offen ist :smiley:

Anderes Thema… Wie gehen eure Abteilungen damit um wenn Mitarbeiter XY ausscheidet und die Nachfolge Zugriff auf die Mails des ausscheidenden Kollegen benötigt. Weil er zum Beispiel scheiße gebaut hat und sofort entlassen wurde (eine saubere Übergabe ist somit nicht möglich gewesen). Es ist aber bekannt, dass dort wichtige Mails eingehen die für den Arbeitsablauf wichtig sind…

Dann kriegt der verantwortliche Mitarbeiter Zugriff auf das Postfach? Wo Problem? Alles was auf deinem Arbeitsrechner passiert gehört grundsätzlich mal dem AG. Rechtlich gesprochen gibt es da afaik wenig handhabe für den Anwender. Gibts so ne Standard Klausel im Vertrag, dass die private Nutzung des betrieblichen Postfachs untersagt is und ziggedizagg, AG kann mit dem Postfach machen, was er will. Was ja auch sinnvoll ist

Schärfe der Firewall:
Ich behaupte mal, die meisten Firewalls werden mit vom Hersteller zur Verfügung gestellten Profilen betrieben. Also da gibts unterschiedliche Mechanismen, die du aktivierst usw. Dazu kommen dann noch Blacklist nach Kategorien ( Gambling, social, gaming, porn, …)

Zu guter Letzt kannst du dann natürlich noch länderbezogen Content sperren (alles was in RU gehostet is z.B.) und Filetypes ( auf Basis von extentions)

Is noch deutlich mehr möglich, aber das dürfte das Standardbrot abdecken.

Hab ich auch gedacht… Bei uns in der Verwaltung ist das aber nicht so einfach möglich. Da muss der Personalrat mit 2 Leuten dabei sein (4 Augen Prinzip). Dann wird vorher geschaut ob privates Zeug im Postfach ist.

Eine komplette Weiterleitung gibt es überhaupt nicht. E-Mails müssen einzeln rausgesucht und weitergeleitet werden.

Sollten weitere Mails eingehen geht das ganze Prozedere von vorne los :smiley:

Hier gibt’s Teamleiter die dann da vollen Zugriff bekommen und verteilen. Wenn bei den Teamleitern jemand ausscheiden sollte wird ein anderer Teamleiter praktisch als „Vertretung“ eingesetzt und filtert für den Abteilungsleiter aus, was davon wichtig ist und was nicht.

beim datenschutz z.b. - wo wir wieder beim problem der privaten nutzung sind (sagst du ja selber).

wenn die private nutzung erlaubt war/ist, dann kannst du als arbeitgeber nicht einfach auf das postfach zugreifen.

Äh? Nein! Einfach nein!

AG kann nie einfach wie er lustig ist auf Postfächer zugreifen.

Selbst wenn private Nutzung verboten ist, darf der AG trotzdem private Mails nicht lesen.
Auch sonst gibt es nur bei betrieblicher Notwendigkeit unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein eingeschränktes Zugriffsrecht.

„…der Arbeitgeber muss immer eine Rechtsgrundlage für Kontrollmaßnahmen haben und es muss geprüft werden, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung stehen, um die gleichen Ziele zu erreichen…“ (EGMR, Urteil v. 5.9.2017, Az. 61496/08)

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Digga, lies halt was ich schreibe und was die Intention dahinter is.

Niemand interessiert sich dafür, ob MA privat an irgendwen schreibt. Die Prämisse war klar geschäftskritische Kommunikation.

mom ich darf auf der arbeit gar nicht pornhub in der mittagspause öffnen?

„mein“ Friseursalon hat die Preise schon wieder erhöht. Für Non-Stammkunden jetzt 40 EUR fürn Herrenhaarschnitt mit Waschen undso. Vierzig. O_O

tjo bye bye und was neues. ist halt einfach lächerlich, was das für Stundensätze sind, weil die Inhaber die Tasche nicht voll genug bekommen

was haha :D
da überlege ich ja fast umzuschulen wenn das irgendwo so funktioniert…

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