hier wird genau dsa gemacht, was der istgh den angehörigen dann auch vorgeworfen hat:
Das UN-Tribunal, welches das Massaker von Srebrenica offiziell als Völkermord einstuft, wies die Anschuldigung der Opferorganisationen zurück. Der Inhalt des Interviews sei auf eklatante Weise „verdreht“ worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
flügge argumentiert in dem interview 2009 doch, dass ein genozid so unheimlich schwer nachzuweisen ist. man muss dafür quasi einen masterplan belegen können. wie es damals die wannsee konferenz gewesen ist. und deshalb halten sich aktuell auch igh und istgh zurück. entscheidend ist der dolus specialis. hier ist das interview aus 2009:
SPIEGEL: The Karadzic case deals with the issue of responsibility for mass killings, which are being referred to as genocide. However, international law experts are divided over whether the Srebrenica massacre can be defined as genocide.
Flügge: I don’t want to discuss this specific case. More generally, however, I do ask myself whether we even need the term genocide to characterize such crimes. Why do we have to draw this distinction in the first place? Does it make it more or less unjust when a group of people is killed, not for national, ethnic, racist or religious reasons, as regulated in our statute, but merely because these people all happened to be in a certain location? This was often the case during Stalin’s battle against the so-called Kulaks in Ukraine.
SPIEGEL: That wouldn’t have fallen under the elements of the offense of genocide.
Flügge: Which is why I believe that we should consider devising a new definition of the crime. Perhaps the term mass murder would eliminate some of the difficulties we face in arriving at legal definitions. It would also work in Cambodia, where Cambodians killed large numbers of Cambodians. What do you call that? Suicidal genocide? Sociocide? Strictly speaking, the term genocide only fits to the Holocaust.
ähnlich sieht es beim 7.10 aus. viele völkerrechtler sagen, dass es womöglich ein genozid war, weil die hamas in ihrer gründungscharta die auslöschung der juden festgeschrieben hat. was gerichte dazu dann entscheiden würden, ist wieder etwas anderes. hierzu empfehle ich den geposteten link von mit tilo jung und kai ambos, der selber richter am tribunal war. hier auch die einschätzung von ambos und hunderter weiterer völkerrechtler:
Die Taten der Hamas sind in einer ausführlichen Erklärung israelischer Völkerrechtler/-innen, die auch der Verfasser unterschrieben hat, als das benannt worden, was sie sind: völkerrechtliche Kernverbrechen, möglicherweise sogar ein gegen die jüdische Bevölkerung Israels gerichteter Genozid. Unter Völker(straf)rechtlern dürfte das weitgehend konsentiert sein, vor allem hierzulande müssen wir uns allerdings selbstkritisch die Folgefrage stellen, wie weit unsere Unterstützung für den militärischen Gegenschlag Israels gehen kann. Einige politische Stellungnahmen – Zusicherungen unverbrüchlicher Unterstützung und „grenzenloser Solidarität“1) – scheinen dabei, beim Wort genommen, den völkerrechtlichen Grenzen der israelischen Reaktion keine oder doch nur eine geringe Bedeutung beizumessen – wohltuend insoweit, dass Außenministerin Baerbock in einer Talkshow immerhin an den „Rahmen des internationalen Rechts“ erinnert.
Solidarität mit Israel, aber kein Blankoscheck
wer ruanda verfolgt hat, weiß wie lange so ein prozess auch dauert. die haftbefehle waren auch ausdrücklich nicht wegen völkermord ausgestellt, weil die hürden hier so hoch sind. man muss leider abwarten.