Nachrichten aus Europa

Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen. Jugendliche unter 18 Jahren können nun zu Haftstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt werden.

Keine Samthandschuhe mehr.

Soweit ich es verstehe, soll die strafmilderung bei Jugendlichen bei (schweren?) straftaten gestrichen werden.
Ebenso gilt die Absenkung des alter wohl auch nur bei schweren straftaten.

Das jugendstrafrecht wird also nicht abgeschafft, sondern verschärft.

Der Ansatz sollte auch weiterhin ein anderer sein, als im normalen strafrecht, mmn zumindest.

Steht so in dem Artikel aber nicht - was nicht heißen soll, dass es nicht stimmt.

Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen.

Hier ein bisschen ausführlicher

Nach Abschaffung klingt das nicht.

Schade. Hatte gehofft das sich das durchsetzt. Tiktok darf auch gerne ganz verboten werden.

Zusammenfassung

Traurige Influencer Geräusche

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Finde ich keine Worte dafür.

Was soll schon schief gehen???

Suprise :pika:

Ist ja nicht so, dass der wissenschaftliche Konsens genau das Gegenteil nahelegt: Längere und härtere Strafen = höhere Rückfallquoten und keine nennenswerte Präventions- bzw. Abschreckungswirkung gegenüber Straffälligkeit.

Wie immer eine Augenwischerei, um sich nicht mit den eigentlichen Root Causes auseinandersetzen zu müssen (Integration, Aufklärung, psychologische Betreuungsangebote). :roll_eyes:

Und nein, damit meine ich nicht, dass bei schwerwiegenden Straftaten kein Freiheitsentzug stattfinden sollte …

Angesichts einer vermehrten Wahrnehmung von Gewaltkriminalität wird zunehmend nach härteren Strafen gerufen. Auf den ersten Blick scheint dies die unverzichtbare Antwort auf diese gesellschaftliche Entwicklung zu sein: mit Härte vor weiteren Straftaten abschrecken. Unabhängig von einer Relativierung der polizeilichen Zahlen wird in den Fachwissenschaften eine solche Abschreckungswirkung verneint. Stattdessen werden negative Folgen durch häufigeren und längeren Freiheitsentzug prognostiziert. In einer Resolution aus dem Jahre 1998, die von 55 Jugendstrafrechtsprofessorinnen und -professoren sowie Kriminologinnen und Kriminologen unterschrieben wurde und auch heute noch Gültigkeit hat, heißt es: „Härte als Antwort nutzt im Zweifel nichts“.

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