individuelle Pendlerpauschale Steuertrick?!

Moin Elite,

vllt gibts hier ein paar Steuerpr0s die das erläutern/bestätigen können…

bin gerade auf das Thema individuelle Entfernungspauschale/Pendlerpauschale gestoßen… Wie ihr bestimmt wisst kann man ja einfach 0,30€/km für einen Arbeitsweg pro Arbeitstag bei der Steuererklärung angeben.
Jetzt hab ich in den weiten des Internets gesehen: wem das aber zu wenig ist der kann seine tatsächlichen Kosten pro KM von seinem Auto ausrechnen und diese bei der Steuererklärung angeben. Heißt man rechnet alle Betriebskosten zusammen und teilt durch diese durch die gefahrenen KM im Jahr…

heißt das man kann theoretisch einen Ferrari o.ä. für die Fahrt zur Arbeit nehmen, der mal angenommen 2€/KM kostet und diese dann steuerlich als Entferungspauschale geltend machen??

Beir mir ist das Thema interesannt da Firmenwagen mit privater Nutzung und ich sowieso Fahrtenbuch und Kostenaufstellung usw schon habe und könnte das bei der Steuer dann angeben anstatt den 0,30€/KM… bei mir währen das angelich grob um die 0,90€/KM… really?!

hat das jemand schon mal gemacht oder kennt jemand einen der einen kennt? :D

Habe mal überlegt es zu machen. War mir aber zu aufwändig alle Belege für ein gesamtes Kalenderjahr aufzuheben.

Grundsätzlich funktioniert das aber so, wie du sagst.
Hier eine gute Zusammenfassung: Tatsächliche Fahrzeugkosten

Das geht aber nicht bei der Pendlerpauschale, sondern nur bei Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeiststätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte oder Unterkunft.

Hast recht, hab nicht genau gelesen.
Die einfache Pendlerpauschale kann man nicht ersetzen, wohl aber beruflich veranlasste Fahrten.

hier steht eindeutig zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

jetzt bin ich confused :D

So eindeutig finde ich das nicht, weil es in dem Artikel nicht primär um die tatsächlichen Fahrzeugkosten geht.

Steuerliche Anerkennung bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen finden

  • alle Fahrten im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit
  • inklusive der Heimfahrten zwischendurch.
    Für diese Fahrten können die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

stimmt da steht nur " Sind Ihnen 30 Cent zu wenig, haben Sie die Möglichkeit die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Hierfür nutzen Sie das Fahrtenbuch und notieren die tatsächlich gefahrenen Kilometer sowie die Betriebskosten für Benzin, Versicherung etc. per Quittung."

das hat mich halt getriggert weil es unter „arbeitsweg“ steht und nicht „betriebsfahrt“

alsoooo

„Tatsächliche Kosten können nur diejenigen absetzen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Für die Steuererklärung sollten Sie dann ausrechnen, was für Sie günstiger ist: die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten. Vergessen Sie nicht: Wenn Sie mit Ihren Ausgaben den Höchstsatz von 4.500 Euro pro Jahr überschreiten, müssen Sie die Kosten belegen.“

öffis können es also in jedem fall machen und leute mit pkw wohl nur evtl:

Beamter klagt vor dem Verfassungsgericht: 44 Cent pro Kilometer

Wer mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fährt und genau nachrechnet der stellt fest: Mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer wirkt sich nur ein Teil der tatsächlichen Fahrtkosten steuermindernd aus. Ein Beamter aus Süddeutschland hatte für seine Steuererklärung die tatsächlichen Kosten ausgerechnet:

die Anschaffungskosten, abgeschrieben auf sechs Jahre Nutzungsdauer,
laufende Kfz-Kosten, darunter Inspektionen und Reparaturen,
Versicherungen, Steuer sowie die Treibstoffkosten.

Die gesamten Kfz-Kosten hatte der Beamte umgerechnet auf die Kosten pro Kilometer. Ergebnis: Statt 30 Cent pro Kilometer lagen seine tatsächlichen Kosten bei 44 Cent. Sein Finanzamt hat diese Kilometerpauschale nicht anerkannt. Auch die Klage beim Finanzgericht sowie beim Bundesfinanzhof blieb erfolglos. Nun zieht er vor das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 308/17). Im Tenor stellt der Kläger die Frage: Ist es verfassungskonform, dass Steuerzahler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, ihre tatsächlichen Fahrtkosten absetzen können, Arbeitnehmer, die den privaten Pkw nutzen, aber nicht?

“Das Verfahren eröffnet natürlich jedem die Gelegenheit, es ebenfalls zu versuchen,” sagt Timo Bell. Also: Tatsächliche Kosten errechnen und in die Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt wird die Kosten ablehnen. Gegen den Steuerbescheid kann man dann mit Bezug auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren Einspruch einlegen und das sogenannte “Ruhen des Verfahrens” beantragen. Timo Bell rät: “Die Berechnung der Fahrzeugkosten ist kompliziert. Auch deshalb empfiehlt es sich, einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.”

Das mit den tatsächlichen Kosten musste ich bei 2 Mandanten auch mal rechnen. Ist totaler aids da für eine Einkommensteuererklärung diesen Aufwand zu betreiben. Diesen darf man jedoch nicht für die normalen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angeben!!!

Den individuellen km Satz darf man unter anderem für die folgenden Fahrten ansetzen:

-Berufliche Auswärtstätigkeiten und Zwischenheimfahrten → während einer beruflichen Auswärtstätigkeit!!!
-Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Behinderten,(deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder aber mindestens 50, sofern sie gehbehindert sind)
-Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, und zwar die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt.
-Fahrten im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug.
-Fahrten eines Bewerbers zu Vorstellungsgesprächen.
-Fahrten im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung

Ich kann mir aber Vorstellen, dass das Finanzamt einen zu Hohen Ansatz kürzt, wenn man da mit einer Luxuskarre die Kosten in die Höhe treibt. Bei einem Unternehmer werden die ansetzbaren Kosten für eine Bewirtung z.b. ebenfalls gekürzt und als privates Vergnügen angesehen, wenn man zu teuer essen geht.

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