Fußball Liveticker #20

RB an El mala dran laut bild

Kommt anscheinend auf die Prioritäten an.

Wäre lustig, wenn er wegen 2 Mio zu RB statt zum BVB wechselt

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:mars:

aber wo soll dann El BrudA spielen? :clown_face:

Vielleicht bei Salzburg :ifuknowwhatimean:

Deutsche Newcastle

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VAR schon in der 2. Pokalrunde

abseitstore nur noch in runde 1 buuuuuuuh

Scheiß Ballkinder richtig so

konstantelias wurde gerade vom bvb verkündet.

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mal was aus den unterklassigen ligen, was auch Auswirkungen auf den Rest haben könnte:

Seit der Freistellung von Miroslav Jagatic im Dezember 2024 kommt die BSG Chemie ihren vertraglichen Pflichten auf der Grundlage des noch bis zum 30.06.2027 befristeten Arbeitsvertrages nach. Da Miroslav Jagatic bislang kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, gilt er weiterhin als Angestellter des Vereins und erhält sein volles Gehalt.

Im Juni dieses Jahres hat Miroslav Jagatic nun vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine sogenannte Entfristungsklage gegen die BSG Chemie Leipzig mit dem Ziel erhoben, dass das Arbeitsgericht feststellen möge, dass der befristete Arbeitsvertrag nicht aufgrund der Befristung zum 30.06.2027 endet, sondern darüber hinaus auf unbestimmte Zeit fortbesteht.

Rechtlicher Hintergrund ist, dass es für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich eines Sachgrundes bedarf.

Sachgrundlos ist demnach eine Befristung nur auf maximal zwei Jahre zulässig und auf höchsten drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit beschränkt. Zudem darf der Arbeitnehmer zuvor nicht bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden haben.

Hier ein Ausschnitt aus der Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu dem thema:

Zusammenfassung

Auch im Sportbereich kommen Befristungen nach (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG) in Betracht. Gerade im Sport spielen sogenannte „Verschleißtatbestände" eine Rolle. Trainer im Spitzensport – und in besonderer Weise im Mannschaftssport – müssen neben der entsprechenden fachlichen Kenntnis die Fähigkeit haben, die Sportler zu motivieren. Diese Fähigkeit unterliegt jedoch einer Abnutzung. Die Motivationskraft lässt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Trainers nach. Darin liegt eine dem Trainerberuf im Spitzensport immanente „Verschleißgefahr" (BAG 15.4.1999, SpuRT 1999, 254 (255)).
Daneben ist die in den medienwirksamen Sportarten, allen voran im Profifußball, wichtige Akzeptanz des Trainers bei den Fans sowie die Eingliederung in das übrige Vereinsgefüge, wie etwa Geschäftsführung und Vorstand, von besonderer Bedeutung. In diesem Bereich weist die Arbeitsleistung von Trainern in der Tat eine „Eigenart" iS der Nr. 4 auf. Ihr Wert ist zu einem erheblichen Anteil unabhängig von einer objektivierbaren Qualität der Arbeitsleistung (Zindel, Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Trainern im Spitzensport, 268f.). Daher hat die Rechtsprechung Befristungen mit Sporttrainern im Spitzensportbereich grundsätzlich zugelassen, zugleich aber Grenzen gezogen (BAG 19.6.1986, SpuRt 1996, 21 [23] - Fechttrainer für Spitzennachwuchs; 29.10.1998, NZA 1999, 646 [657] - Tennistrainer; 15.4.1999, SpuRt 1999, 254 255] - Kanutrainer). Die Befristung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, der beschriebenen Abnutzung zu begegnen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Verweildauer der Spieler kürzer bemessen ist als die des Trainers, wenn also zB ein Trainer etwa für einen Drei-Jahres-Zeitraum von einem Leistungszentrum engagiert wird, die Spitzensportler dort aber nur für einen kürzeren Zeitraum verbleiben (BAG 29.10.1998, NZA 1999, 646, 657]).
Der Rechtsprechung ist zuzustimmen (ebenso APS/Backhaus IZBfG § 14 Rn. 297; KR/Lipke TzBfG§ 14 Rn. 335; AG/Gráf 814 Rn. 183; BeckOK ArbR/Bayreuther TzBfG § 14 Rn. 56; Stopper/Bader, NZA 2018, 1046 [1048]; ablehnend Eylert/Koch, NZA 2021, 1281 [1284]). Eine Einzelfallbetrachtung anhand der genannten Kriterien ist unvermeidbar. Ein sachlicher Grund ist anzunehmen, wenn die dargestellte typische Verschleißgefahr vorhanden ist. Dabei sind an die Darlegungslast des Arbeitgebers keine überspannten Anforderungen zu stellen. Es kommt auf die typische Situation an, nicht auf eine konkret festzustellende Gefahr im Einzelfall. Die Damit verbundenen Unschärfen sind hinzunehmen.

Watkins wechselt wohl in die Wüste und soll dort Benzema ersetzen.
Aston Villa hat dann echt viel Kohle :pogu:

wohin wechselt el maler denn jetzt?

raber leipzig

Rasenballsport an Mala dran :fishing_pole_and_fish:

Eher skeptisch aber finds ja gut dass man geräuschlos an Alternativen gearbeitet hat.

Denke nach Südamerika, da gibts nur gute Mala.

hatte gehört, dass er nicht ins ausland wechseln möchte. Daher vermutlich auf die Malerdiven

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allein schon für den namen „El Mala“ hätte der BVB 10 mio mehr bieten müssen. wie scheiße ist es bitte im stadion „konstantelias“ zu schreien wenn der ein tor schießt? im vergleich dazu „EL MALAAAAA“ einfach 10/10