Laut Bundeswahlleiterin wäre es kein Problem.
Die Bundeswahlleiterin, die für die Organisation und Durchführung der Wahlen in Deutschland zuständig ist, sieht keine Hindernisse für eine rasche Neuwahl. Ein Sprecher ihrer Behörde erklärte, die organisatorischen Vorbereitungen könnten ebenso kurzfristig getroffen werden wie bei regulären Wahlen. Die Bundeswahlleiterin sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Rechtlich seien die erforderlichen Fristen klar geregelt, eine Neuwahl innerhalb weniger Wochen sei ohne Weiteres durchführbar. Nach Art. 39 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (GG) müsste eine Neuwahl spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Bundestages stattfinden.
) sein gegen die Grünen zu hetzen, aber rein politik-taktisch halte ich die Aussagen für dumm.