Wenn beide Elternteile im Grundbuch stehen sind es sogar zweimal 400k.
Wer für den Unterhalt des Hauses aufkommt kann man im Schenkungsvertrag regeln. Sollte ein guter Notar von sich aus drauf hinweisen.
Wohnrecht oder speziell Nießbrauchrecht übrigens gar nicht so geil.
Wenn man zB mittlerweile in einer anderen Stadt lebt und die Eltern pflegebedürftig werden und man ihnen einen Heimplatz in der Nähe sucht, ist es deutlich komplizierter das Haus loszuwerden.
der Zelda Reihe
