Was bin ich lesend?
In dem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der einem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Dem Anwalt wurde der vollständige Akteninhalt digital durch CDs, DVDs und Einsicht in das Justizportal zur Verfügung gestellt. Weil er aber keinen Laptop hatte, kopierte er kurzerhand die gesamte Akte – insgesamt fertigte er dabei 5.240 Schwarz-Weiß-Kopien sowie 2.087 Farbkopien an. Dafür verlangte der Pflichtverteidiger Kosten in Höhe von 1.872 Euro erstattet.
olg:
Rechtsanwälte sind gemäß § 5 Berufsordnung für Rechtsanwälte verpflichtet, die für ihre Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten. Hierzu gehöre mittlerweile auch die technische Ausstattung zur Bearbeitung elektronischer Akten. Mit anderen Worten: Einen Laptop hat man zu haben.
Durch wie viele Instanzen das auch erst gehen musste. lel
Deutsche justiz in a nutshell.
