Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund im Winter 2021 für die „kostenlose“ Abgabe von FFP2-Masken an alte und vorerkrankte Menschen sowie an Bezieher von Sozialleistungen ausgegeben. Wobei das Wort „kostenlos“ irreführend ist: Denn die rund 2,1 Milliarden Euro, die den Apotheken als Erstattung gezahlt wurden, stammten aus Steuermitteln.
„Wir haben uns dumm und dämlich verdient“, gestand damals ein Berliner Apotheker in erstaunlicher Offenheit. Denn die Apotheker durften für jede abgegeben Maske bis zu sechs Euro abrechnen - zu welchem Preis sie die Masken zuvor eingekauft hatten, interessierte bei der Abrechnung niemanden. Den Pharmazeuten wurden damals enorme Gewinne ermöglicht, denn einkaufen konnte man FFP2-Masken zu dieser Zeit schon für ein bis zwei Euro das Stück.
Unter Spahn war das auch so gewollt. Auf Anfrage des WDR antwortete ein Sprecher im Juni 2021: „Das Bundesministerium für Gesundheit hat in dieser Hinsicht ein hohes Vertrauen in die deutsche Apothekerschaft“. Deshalb sei eine „flächendeckende obligatorische Prüfung nicht vorgesehen.“
Während das Ministerium den Apotheken einen großen Vertrauensvorschuss entgegenbrachte, war offenbar die Sorge vor der Raffgier der Bürger so groß, dass man satte zwölf Millionen Euro in den fälschungssicheren Druck der Berechtigungsscheine investierte - und sich die Auslieferung der Gutscheine inmitten der zweiten Corona-Welle deshalb um Wochen verzögerte. Für die Kostenerstattung für die Ausgabe der Masken reichte dagegen eine einfache Meldung an die Rechenzentrum der Apotheken - bei Auszahlungsbeträgen von im Schnitt mehr als 100.000 Euro pro Apotheke.
und jetzt ist man sich nicht mal 100% sicher, wer für eine mögliche überprüfung zuständige wäre.